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Parken auf dem Gehweg und Halteverbote: Abstände und Bußgelder

Auf dem Gehweg darfst du nur unter den Bedingungen aus Art. 47 des Straßenverkehrsgesetzes stehen: Auto bis 2,5 t, Gehweg mindestens 1,5 m breit und freier Durchgang für Fußgänger. Art. 49 zählt die Stellen mit Halte- und Parkverbot auf, mit Abständen von 10 m und 15 m. Unten findest du alle Bedingungen, die Tabelle der Verbote, die Bußgelder aus dem Katalog, die Punkte und einen Spickzettel mit Prüfungsfragen.

Geprüft 12 September 2026 Veröffentlicht 9 Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Parken auf dem Gehweg und Halteverbote: Abstände und Bußgelder

Foto: Yvon Gallant / Pexels

Dieser Beitrag betrifft den polnischen Führerschein und die in Polen geltenden Vorschriften. Rechtsstand geprüft am 12 September 2026.

Auf dem Gehweg darfst du ein Auto bis 2,5 t Gesamtmasse abstellen, wenn dort kein Halte- oder Parkverbot gilt, der Gehweg mindestens 1,5 m breit ist und Fußgängern ein Durchgang bleibt. Halten ist unter anderem näher als 10 m an Kreuzung und Überweg und näher als 15 m an der Haltestelle verboten. Bußgelder: 100-300 zł.

Halten und Parken: wovon die Vorschriften sprechen

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) unterscheidet zwischen Halten und Parken, und ein Teil der Verbote betrifft nur eines davon. Das Gesetz rechnet in Minuten (Art. 2 Pkt. 29-30): Halten ist das Stillstehen des Fahrzeugs, das nicht aus den Verkehrsbedingungen oder Verkehrsvorschriften folgt und nicht länger als 1 Minute dauert (sowie jedes Stillstehen, das aus diesen Bedingungen folgt, etwa im Stau); Parken ist ein Stillstehen von mehr als 1 Minute. Diese Minute taucht manchmal als Prüfungsfrage auf. Das Halteverbot ist strenger, denn wer nicht halten darf, kann auch nicht parken. Dort, wo nur ein Parkverbot gilt, verbietet das Gesetz das bloße Halten nicht.

Die Grundregel steht in Art. 46. Halten und Parken sind nur an einer Stelle erlaubt, an der das Fahrzeug aus ausreichender Entfernung sichtbar ist und weder die Sicherheit gefährdet noch den Verkehr behindert (Abs. 1). Auf der Fahrbahn stellst du dich so nah wie möglich an den Rand und parallel dazu (Abs. 2). Außerhalb geschlossener Ortschaften fährst du zum Parken nach Möglichkeit von der Fahrbahn herunter (Abs. 3). Nach dem Aussteigen sicherst du das Auto gegen das Starten durch Unbefugte (Abs. 5).

Mit dieser letzten Regel hängen einige Positionen des Bußgeldkatalogs zusammen, die wir beim Bußgeld für ein nicht vom Schnee befreites Auto beschreiben: Der laufende Motor beim Parken in geschlossener Ortschaft kostet 100 zł, das Entfernen vom Fahrzeug mit laufendem Motor 50 zł.

Wann du auf dem Gehweg stehen darfst: 2,5 t, 1,5 m und freier Durchgang

Art. 47 Abs. 1 erlaubt einem Auto mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,5 t, mit den Rädern einer Seite oder der Vorderachse auf dem Gehweg (Fußgängerweg) zu stehen. Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Auf diesem Straßenabschnitt gilt kein Halte- oder Parkverbot;
  2. der Gehweg ist mindestens 1,5 m breit, und das Fahrzeug behindert den Fußgängerverkehr nicht;
  3. ein Fahrzeug, das mit der Vorderachse auf dem Gehweg steht, blockiert den Verkehr auf der Fahrbahn nicht.

Abs. 2 geht einen Schritt weiter. Ein ganzer Pkw, ein Motorrad, ein Moped oder ein mehrspuriges Fahrrad (wózek rowerowy) darf am Fahrbahnrand auf dem Gehweg stehen, wenn die Bedingungen 1 und 2 erfüllt sind (kein Verbot und mindestens 1,5 m für Fußgänger). Ein anderes Fahrzeug bis 2,5 t (zum Beispiel ein Lieferwagen) darfst du ganz auf dem Gehweg nur an einer durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Stelle abstellen.

Fahrrad, E-Scooter und persönliches Transportgerät (urządzenie transportu osobistego) haben eine eigene Vorschrift (Abs. 3): Du stellst sie an einer dafür vorgesehenen Stelle ab, und wenn es keine gibt, so weit wie möglich von der Fahrbahn entfernt und parallel dazu. Wo du mit dem E-Scooter fahren darfst und ab welchem Alter, beschreiben wir im Artikel über den E-Scooter.

Zwei Fallen aus dem Fragenkatalog. Erstens: 1,5 m ist die Mindestbreite des Gehwegs, aber damit ist die Prüfung nicht zu Ende. Wenn Fußgänger nach dem Parken behindert werden, ist das Parken verboten (Frage 6173, Antwort NEIN). Zweitens: Das Halteverbotsschild erfasst auch den Gehweg an dieser Fahrbahn (Frage 9379, Antwort JA). Ob Fußgängern ein Durchgang von mindestens 1,5 m bleiben muss, prüft Frage 6166 (JA).

Wo du nicht halten darfst: Abstandstabelle aus Art. 49 Abs. 1

Halteverbot bedeutet, dass du dort weder kurz anhalten noch parken darfst. Das Gesetz zählt diese Stellen in Art. 49 Abs. 1 auf.

Stelle Umfang des Halteverbots
Bahnübergang und Straßenbahnübergang, Kreuzung darauf sowie näher als 10 m davon
Fußgängerüberweg und Radfahrerüberweg darauf und näher als 10 m davor; auf einer Straße mit Gegenverkehr und zwei Fahrstreifen auch näher als 10 m dahinter
Tunnel, Brücke, Viadukt auf der gesamten Länge
Durchgezogene Linie entlang der Linie, wenn das andere Fahrer zwingt, sie zu überfahren
Fahrbahnrandlinie neben einer unterbrochenen Linie sowie auf Fahrbahn und Seitenstreifen neben einer durchgezogenen Linie
Verkehrszeichen oder Signal näher als 10 m davor, wenn das Fahrzeug es verdeckt
Linker Fahrbahnrand Halteverbot am linken Rand; Ausnahme: in geschlossener Ortschaft auf einer Einbahnstraße oder auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr und wenig Verkehr (Art. 49 Abs. 1 Pkt. 7)
Streifen zwischen den Fahrbahnen auf dem ganzen Streifen
Haltestelle näher als 15 m am Haltestellenpfosten oder -schild, bei einer Haltebucht auf ihrer gesamten Länge
Verkehrsinsel näher als 15 m an der Insel, wenn die Fahrbahn rechts davon nur einen Fahrstreifen hat
Radweg, Radfahrstreifen, Radschleuse Verbot für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern

Zwei Zahlen solltest du in der Prüfung im Kopf haben: 10 m und 15 m. Zehn Meter gelten für Kreuzungen, Übergänge, Überwege und Verkehrszeichen. Fünfzehn Meter gelten für Haltestellen und Verkehrsinseln. Der Katalog prüft diesen Unterschied direkt: Halten 11 m von der Haltestelle ist zu nah, weil 15 m verlangt werden (Frage 7374, Antwort NEIN).

Parkverbot: Einfahrt, Bahnübergang, verkehrsberuhigter Bereich und Autobahn

Art. 49 Abs. 2 nennt Stellen, an denen du halten, aber nicht parken darfst:

  • eine Stelle, die die Ein- oder Ausfahrt behindert, etwa vor einem Tor, einer Garage, einem Parkplatz oder einer Parkbucht (Frage 3548 zur Toreinfahrt: NEIN);
  • eine Stelle, die den Zugang zu einem anderen Fahrzeug behindert;
  • vor und hinter einem Bahnübergang, auf dem Abschnitt vom Übergang bis zur Bake mit einem Streifen;
  • im verkehrsberuhigten Bereich (strefa zamieszkania) außerhalb der gekennzeichneten Stellen;
  • in geschlossener Ortschaft für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 16 t oder länger als 12 m, außerhalb ausgewiesener Parkplätze.

Autobahn und Schnellstraße haben eine eigene Regel (Abs. 3): Halten und Parken sind ausschließlich an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Parken auf dem Standstreifen wegen Müdigkeit oder eines Telefonats ist keine gekennzeichnete Stelle. Die Tempolimits auf diesen Straßen und die Bußgelder für ihre Überschreitung stellen wir im Artikel über die zulässige Geschwindigkeit in Polen zusammen.

Wenn du das Auto bei unzureichender Sicht parkst, kommt die Beleuchtungspflicht hinzu: Begrenzungs- oder Parkleuchten, es sei denn, die Stelle ist beleuchtet oder du stehst außerhalb von Fahrbahn und Seitenstreifen. Die Einzelheiten aus Art. 52 beschreiben wir im Text über die Lichter am Auto.

Wie hoch das Bußgeld für falsches Parken ist: Tabelle aus dem Katalog

Die Beträge stammen aus dem Bußgeldkatalog (Verordnung vom 30. Dezember 2021, Positionen 157 und 160-179). Stand: September 2026.

Verstoß Bußgeld Position
Halten oder Parken auf Autobahn oder Schnellstraße außerhalb der gekennzeichneten Stelle 300 zł 157
Halten oder Parken an einer Stelle, an der das Fahrzeug nicht sichtbar ist oder den Verkehr behindert 100-300 zł 160
Halten nicht am Fahrbahnrand oder nicht parallel dazu 100 zł 161
Parken auf der Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn man außerhalb hätte stehen können 150-300 zł 162
Verstoß gegen die Bedingungen für das Parken auf dem Gehweg 100 zł 163
Halten auf Bahnübergang, Straßenbahnübergang, Kreuzung und näher als 10 m davon 300 zł 165
Halten auf Fußgängerüberweg, Radfahrerüberweg und näher als 10 m davon 100-300 zł 166
Halten im Tunnel, auf einer Brücke oder einem Viadukt 200 zł 167
Halten entlang einer durchgezogenen Linie 100 zł 168
Halten neben der Fahrbahnrandlinie 100 zł 169
Halten vor einem Verkehrszeichen oder Signal, das das Fahrzeug verdeckt 100 zł 170
Halten am linken Fahrbahnrand 100 zł 171
Halten auf dem Streifen zwischen den Fahrbahnen 100 zł 172
Halten näher als 15 m an einer Haltestelle 100 zł 173
Halten an einer Verkehrsinsel 100 zł 174
Halten auf einem Radweg 100 zł 175
Parken vor Tor, Garage oder Parkplatz 100 zł 176
Parken, das den Zugang zu einem anderen Fahrzeug blockiert 100 zł 177
Parken am Bahnübergang 100 zł 178
Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Stelle 100 zł 179

Die höchsten Beträge entfallen auf Kreuzungen, Übergänge und die Autobahn (300 zł). Der typische Fehler in der Wohnsiedlung, also Parken vor einer fremden Einfahrt oder im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Stelle, kostet 100 zł. Das Abschleppen von Fahrzeugen und gebührenpflichtige Parkzonen beschreiben wir nicht, weil sie andere Vorschriften regeln.

Strafpunkte: 5 Punkte für drei Verstöße, 1 Punkt für den Rest

Die Verordnung über das Register der Fahrzeugführer, die gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, gültig seit dem 3. Juni 2026, vergibt Punkte nur für drei Verstöße aus diesem Thema:

Verstoß Punkte Code
Halten auf Fußgängerüberweg oder Radfahrerüberweg sowie näher als 10 m davor (und dahinter auf einer Straße mit Gegenverkehr und zwei Fahrstreifen) 5 H 18
Halten auf Bahnübergang, Straßenbahnübergang, Kreuzung und näher als 10 m davon 5 H 19
Halten im Tunnel, auf einer Brücke oder einem Viadukt 5 H 20

Jeder andere Verstoß gegen die Bedingungen und Verbote für Halten oder Parken (Gehweg, Haltestelle, Einfahrt, verkehrsberuhigter Bereich, Autobahn) hat den Code H 28 und 1 Punkt; beim Zusammentreffen mit H 18-H 20 werden die Punkte nur einmal gezählt, für den schwereren Verstoß. Der gemeinsame Nenner der drei bepunkteten Positionen ist eine Stelle, an der das stehende Fahrzeug anderen die Sicht nimmt: Fußgängern am Überweg, Fahrern an der Kreuzung, allen im Tunnel.

Wie der Fragenkatalog Halten und Parken prüft: Spickzettel

Die Fragen zu diesem Thema sind meist JA/NEIN-Fragen mit einem Foto oder mit einer konkreten Zahl. Die Antworten nach den Vorschriften:

Fragennummer Worum es geht Antwort
6166 ob Fußgängern auf dem Gehweg ein Durchgang von mindestens 1,5 m bleiben muss JA
6172 ob Fußgängern auf dem Gehweg ein Durchgang von mindestens 2,5 m bleiben muss NEIN
6173 Parken auf dem Gehweg, wenn es den Fußgängerverkehr behindert NEIN
9379 ob das Halteverbot auch den Gehweg erfasst JA
7374 Halten 11 m von der Haltestelle NEIN, weil 15 m verlangt werden
6282 Halten oder Parken an der gezeigten Stelle NEIN
1592 Halten oder Parken an der gezeigten Stelle NEIN
3548 Parken vor einer Toreinfahrt NEIN

Halten und Parken betreffen auch die Fragen 6281, 9366, 9372, 9696, 6160 und 7317. Alle findest du in der Liste der Prüfungsfragen für Klasse B, und jede hat eine eigene Seite, zum Beispiel Frage 7374 zum Halten 11 m von der Haltestelle.

Ein praktischer Rat für die ersten Monate am Steuer: Bevor du den Motor abstellst, zähle Schritte. Etwa zehn große Schritte vom Überweg oder von der Kreuzung und fünfzehn vom Haltestellenpfosten sind eine einfache Methode, den Abstand ohne Maßband zu prüfen. Den Gehweg beurteilst du danach, ob ein Kinderwagen und jemand daneben darauf Platz haben.

Häufige Fragen

Darf man mit dem ganzen Auto auf dem Gehweg parken?

Ein Pkw ja, am Fahrbahnrand und unter den Bedingungen aus Art. 47: kein Halte- und Parkverbot, Gehweg mindestens 1,5 m breit und freier Durchgang für Fußgänger. Ein anderes Fahrzeug bis 2,5 t darf ganz auf dem Gehweg nur an einer durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Stelle stehen.

Wie viele Meter vom Fußgängerüberweg darf man halten?

Mindestens 10 m vor dem Überweg, auf einer Straße mit Gegenverkehr und zwei Fahrstreifen auch 10 m dahinter. Der Verstoß kostet 100-300 zł Bußgeld und 5 Strafpunkte.

Wie viele Meter von der Bushaltestelle gilt das Halteverbot?

15 m vom Haltestellenpfosten oder -schild, und wenn die Haltestelle eine Haltebucht hat, erfasst das Verbot ihre gesamte Länge. Das Bußgeld beträgt 100 zł plus 1 Strafpunkt (Code H 28).

Gilt das Halteverbotsschild auch auf dem Gehweg?

Ja. Der Katalog der Prüfungsfragen prüft das in Frage 9379 mit der Antwort JA. Das Fehlen eines Halte- oder Parkverbots auf dem Abschnitt ist die erste Bedingung für das Parken auf dem Gehweg nach Art. 47.

Bekommt man für falsches Parken Strafpunkte?

Ja. Je 5 Punkte für drei Verstöße: Halten auf einem Fußgänger- oder Radfahrerüberweg und 10 m davor, auf einem Bahnübergang, Straßenbahnübergang oder einer Kreuzung und 10 m davon sowie im Tunnel, auf einer Brücke oder einem Viadukt (Codes H 18-H 20). Jeder andere Verstoß gegen die Bedingungen oder Verbote für Halten und Parken bringt 1 Punkt (Code H 28) plus Bußgeld.

Wo stellt man einen E-Scooter ab?

An einer dafür vorgesehenen Stelle. Wenn es keine gibt, stelle ihn so weit wie möglich von der Fahrbahn entfernt und parallel dazu ab (Art. 47 Abs. 3). Dieselbe Regel gilt für Fahrräder und persönliche Transportgeräte.

Darf man im verkehrsberuhigten Bereich überall parken?

Nein. Im verkehrsberuhigten Bereich (strefa zamieszkania) ist Parken nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt (Art. 49 Abs. 2). Für Parken außerhalb einer solchen Stelle sieht der Bußgeldkatalog 100 zł vor (Position 179).

Passende Prüfungsfragen

Alle Fragen mit Antworten

Quellen

  1. Ustawa z dnia 20 czerwca 1997 r. Prawo o ruchu drogowym (tekst jednolity Dz.U. 2024 poz. 1251) , Dziennik Ustaw (2024-08)
  2. Rozporządzenie Prezesa Rady Ministrów z dnia 30 grudnia 2021 r. zmieniające rozporządzenie w sprawie wysokości grzywien nakładanych w drodze mandatów karnych (taryfikator, Dz.U. 2021 poz. 2484) , Dziennik Ustaw (2021-12)
  3. Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 29 maja 2026 r. w sprawie ewidencji kierujących pojazdami naruszających przepisy ruchu drogowego (Dz.U. 2026 poz. 724) , ELI (eli.gov.pl) (2026-06)
  4. Prawo jazdy: baza pytań egzaminacyjnych , Ministerstwo Infrastruktury (2026-07)
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