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Unfall in Polen: Pflichten des Fahrers, Polizei und Kfz-Haftpflicht

Nach einem Blechschaden ohne Verletzte passen die Pflichten des Fahrers in die vier Punkte des Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes, und die Polizei ist nicht nötig. Ist jemand verletzt, wird die Liste länger: Hilfe leisten, Rettungsdienst rufen, das Fahrzeug nicht bewegen und kein Alkohol bis zur Untersuchung. Unten beide Abläufe Schritt für Schritt, die Daten für die Unfallerklärung, die Pflichten gegenüber dem Versicherer, Regress und Strafen.

Geprüft 12 September 2026 Veröffentlicht 13 Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Unfall in Polen: Pflichten des Fahrers, Polizei und Kfz-Haftpflicht

Foto: Vladyslav Huivyk / Pexels

Dieser Beitrag betrifft den polnischen Führerschein und die in Polen geltenden Vorschriften. Rechtsstand geprüft am 12 September 2026.

Nach einem Unfall ohne Verletzte hältst du an, sicherst die Stelle, räumst das Auto von der Straße und tauschst Daten mit dem anderen Fahrer; die Polizei ist keine Pflicht. Ist jemand verletzt oder tot, leiste Hilfe, rufe die 112, bleib vor Ort, bewege das Auto nicht und trinke keinen Alkohol, bis die Polizei kommt.

Unfall ohne oder mit Verletzten: woher der Unterschied kommt

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert Kollision (kolizja) und Unfall (wypadek) nicht getrennt. Art. 44 Abs. 1 zählt die Pflichten jedes Fahrers auf, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, und Abs. 2 fügt weitere hinzu, wenn es Tote oder Verletzte gibt. Fahrer, Polizisten und Versicherer nennen ein Ereignis ohne Opfer Kollision und ein Ereignis mit Verletzten oder Toten Unfall. So schreiben wir es auch unten, aber das ist eine praktische, keine gesetzliche Einteilung.

Alles entscheidet die Folge. Von ihr hängt ab, ob du das Auto umstellen darfst, ob du die Polizei rufen musst und ob dir ein Strafverfahren droht. Deshalb lautet die erste Frage nach dem Zusammenstoß: Ist jemand verletzt?

Was du tust Ohne Verletzte und Tote (Kollision) Verletzte oder Tote (Unfall)
Fahrzeug anhalten ja, ohne Gefährdung ja, ohne Gefährdung
Unfallstelle sichern ja ja
Fahrzeug von der Straße entfernen unverzüglich, das ist Pflicht verboten, das Fahrzeug bleibt bis zum Eintreffen der Polizei
Polizei rufen nicht Pflicht Pflicht, zusammen mit dem Rettungsdienst
Daten angeben auf Verlangen eines anderen Beteiligten auf Verlangen eines anderen Beteiligten
Alkohol nach dem Ereignis Fahrverbot wie immer zusätzlich Trinkverbot bis zum Eintreffen der Polizei und zur Untersuchung
Am Ort bleiben bis du die Pflichten aus Abs. 1 erfüllt hast Pflicht, und nach dem Hilferuf musst du zurückkommen

Was nach einer Kollision ohne Verletzte zu tun ist: vier Pflichten aus Art. 44 Abs. 1

Die Liste aus Art. 44 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist kurz und gilt für jeden Fahrer, der am Ereignis beteiligt war:

  1. Halte das Fahrzeug an, ohne dabei den Straßenverkehr zu gefährden.
  2. Sorge für die Verkehrssicherheit an der Unfallstelle.
  3. Entferne das Fahrzeug unverzüglich von der Unfallstelle, damit es den Verkehr nicht blockiert. Da niemand zu Schaden gekommen ist, wartest du nicht auf die Polizei. Der Katalog prüft das direkt: Frage 6297 zum Entfernen des Fahrzeugs von der Unfallstelle hat die Antwort JA, Frage 6469 die Antwort C.
  4. Gib auf Verlangen eines anderen Beteiligten deine Daten, die Daten des Halters oder Besitzers des Fahrzeugs und die Daten des Haftpflichtversicherers (OC, die in Polen obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung) an. Die Fragen 6299, 6310 und 6311 haben die Antwort JA.

Das Gesetz enthält keine Liste der Handlungen, aus denen die Sicherung der Unfallstelle besteht. Der Bußgeldkatalog bestraft aber, wer das Stehen des Fahrzeugs nach einem Unfall nicht kenntlich macht: 300 zł auf Autobahn und Schnellstraße (dort gilt die Pflicht immer), 150 zł auf einer anderen Straße, wenn du auf der Fahrbahn an einer verbotenen Stelle stehst oder auf dem Seitenstreifen aus ausreichender Entfernung nicht sichtbar bist (Art. 50 Abs. 1). In der Praxis, und das ist ein Rat, keine Vorschrift: Schalte die Warnblinkanlage ein, zieh die Warnweste an, bevor du auf die Fahrbahn gehst, und fotografiere die Stellung der Fahrzeuge, bevor du sie umstellst. Wie du ein stehendes Fahrzeug nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtest, beschreiben wir im Artikel über die Lichter am Auto und wann du sie einschaltest.

Für das Nichtentfernen des Fahrzeugs von der Unfallstelle ohne Tote und Verletzte sieht der Bußgeldkatalog 150 zł vor (Pos. 70).

Was zu tun ist, wenn jemand verletzt ist: Hilfe, 112 und Verbot, das Fahrzeug zu bewegen

Gibt es Tote oder Verletzte, kommen zu den Pflichten aus Abs. 1 die aus Art. 44 Abs. 2 hinzu:

  1. Leiste den Verletzten die notwendige Hilfe.
  2. Rufe den Rettungsdienst und die Polizei. Du wählst die Notrufnummer 112. Frage 6404 aus dem Katalog hat die Antwort C.
  3. Bewege das Fahrzeug nicht von der Unfallstelle. Frage 6294 hat die Antwort NEIN, 6409 die Antwort A.
  4. Unternimm nichts, was die Feststellung des Unfallhergangs erschwert (Frage 7241: nicht erlaubt).
  5. Bleib vor Ort. Wenn du dich entfernt hast, um Hilfe zu rufen, komm zurück. Der Katalog fragt dreimal danach: 6292 NEIN, 6461 C, 2420 NEIN.
  6. Bis zum Eintreffen der Polizei und zur Untersuchung trinkst du keinen Alkohol und nimmst keine ähnlich wirkenden Mittel (Pkt. 2a).

Dieselben Pflichten gelten entsprechend für andere Beteiligte des Ereignisses (Abs. 3). Die Folgen des Zusammenstoßes selbst begrenzen Gurte, Airbags und Kopfstützen, über die wir im Artikel über die Sicherheitssysteme im Auto schreiben, aber für die Hilfe an den Verletzten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bist du verantwortlich.

Wann die Polizei Pflicht ist und wann du sie besser rufst

Die Pflicht, die Polizei zu rufen, folgt aus zwei Gesetzen. Das Straßenverkehrsgesetz verlangt das bei Toten oder Verletzten (Art. 44 Abs. 2). Das Gesetz über Pflichtversicherungen (ustawa o ubezpieczeniach obowiązkowych, Art. 16 Abs. 1) verpflichtet den Beteiligten eines von der OC erfassten Ereignisses, die Polizei unverzüglich zu verständigen, wenn es Personenschäden gibt oder die Umstände auf eine Straftat hindeuten. Bei einem gewöhnlichen Blechschaden ist die Polizei nicht Pflicht: Frage 6296 aus dem Katalog hat die Antwort NEIN.

Wann solltest du trotzdem eine Streife rufen? Das ist ein Rat, keine Vorschrift:

  • der andere Fahrer verweigert die Angabe seiner Daten oder will wegfahren;
  • du vermutest, dass er unter Alkoholeinfluss steht (Fahren unter Alkohol ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die Promillegrenzen beschreiben wir im Artikel über Alkohol am Steuer, Grenzwerte und Strafen);
  • ihr seid euch nicht einig, wer schuld ist;
  • beschädigt ist das Eigentum einer Person, die nicht vor Ort ist, zum Beispiel ein geparktes Auto.

Unfallerklärung des Verursachers: welche Daten aufschreiben

Das Gesetz schreibt kein Muster für die Erklärung vor. Der Umfang der Daten ergibt sich aus zwei Vorschriften: Art. 44 Abs. 1 Pkt. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (Daten des Fahrers, des Halters oder Besitzers des Fahrzeugs und des OC-Versicherers) sowie Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über Pflichtversicherungen (Daten, die den Versicherer und den OC-Vertrag des Verursachers identifizieren).

In der Praxis schreibst du auf:

  • die Daten beider Fahrer sowie der Halter oder Besitzer der Fahrzeuge;
  • die Fahrzeugdaten, darunter die Kennzeichen;
  • den OC-Versicherer jedes Fahrzeugs und die Policennummer;
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses;
  • eine Beschreibung des Hergangs mit Angabe, wer die Kollision verursacht hat;
  • eine Skizze der Situation: Straßenverlauf, Fahrtrichtungen, Aufprallstelle;
  • die Unterschriften beider Seiten.

Beschreibung und Skizze sind Praxis, keine gesetzliche Anforderung, aber auf ihrer Grundlage stellt der Versicherer die Haftung fest.

Pflichten gegenüber dem Versicherer und die Folgen, wenn du sie auslässt

Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über Pflichtversicherungen legt dem Beteiligten vier Pflichten auf: die Sicherheit an der Unfallstelle gewährleisten, die Folgen mildern, eine Vergrößerung des Schadens verhindern und in den oben beschriebenen Situationen die Polizei verständigen. Jeder von der OC erfasste Beteiligte (nicht nur der Verursacher) gibt außerdem (Abs. 2) den anderen die Daten des Versicherers und des Vertrags an und meldet das Ereignis unverzüglich seinem eigenen Versicherer.

Was, wenn du das nicht tust? Art. 17 dieses Gesetzes sagt: Wenn die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte und die Feststellung der Haftung oder den Umfang des Schadens beeinflusst hat, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen oder die Rückzahlung eines Teils verlangen. Die Beweislast liegt bei der Versicherung, nicht bei dir.

Regress: wann der Versicherer das Geld von dir zurückholt

Die OC zahlt an den Geschädigten, aber in einigen Situationen kann der Versicherer danach vom Fahrer die Rückzahlung der geleisteten Entschädigung verlangen. Das ist der Regress aus Art. 43 des Gesetzes über Pflichtversicherungen. Er betrifft den Fahrer, der:

  1. den Schaden vorsätzlich verursacht hat;
  2. nach Alkoholkonsum, im Zustand der Trunkenheit oder unter Drogen gefahren ist;
  3. durch eine Straftat in den Besitz des Fahrzeugs gekommen ist;
  4. nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte (mit Ausnahme der Rettung von Menschenleben oder Eigentum sowie einer Verfolgung);
  5. vom Unfallort geflüchtet ist.

Punkt 5 erklärt, warum das Wegfahren nach einem Blechschaden ohne Angabe der Daten selbst bei geringem Schaden eine schlechte Idee ist. Punkt 4 erfasst auch den Fahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, etwa nach Überschreiten des Punktelimits; wie es dazu kommt, beschreiben wir im Artikel über Strafpunkte und Führerscheinentzug.

Strafrechtliche Verantwortung, Bußgelder und Punkte

Das Strafgesetzbuch (Kodeks karny) kommt ins Spiel, wenn es Verletzte gibt oder wenn du keine Hilfe leistest. Das Verursachen eines Unfalls, bei dem eine andere Person Verletzungen erlitten hat, die die Körperfunktionen länger als 7 Tage beeinträchtigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht (Art. 177 § 1). Ist die Folge der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung, ist die Strafe höher (§ 2). Die unterlassene Hilfeleistung gegenüber einem Menschen in unmittelbarer Lebensgefahr oder in Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, wenn man sie ohne Gefahr für sich oder andere leisten kann, wird ebenfalls mit bis zu 3 Jahren bedroht (Art. 162 § 1). Keine Straftat begeht, wer eine Hilfe unterlässt, für die er sich selbst einem ärztlichen Eingriff unterziehen müsste, oder wenn die unverzügliche Hilfe einer dafür zuständigen Institution oder Person möglich ist (§ 2). Der Verursacher eines Unfalls nach Art. 177 § 1, der vom Unfallort geflüchtet ist, betrunken war oder nach dem Unfall und vor der Untersuchung getrunken hat, bekommt eine Strafe von der um die Hälfte erhöhten Untergrenze bis zur um die Hälfte erhöhten Obergrenze (Art. 178 § 1); bei Tod oder schwerer Gesundheitsschädigung urteilt das Gericht noch strenger (Art. 178 § 1a).

Bußgelder für die Kollision selbst sind gering. Der Bußgeldkatalog (Stand: September 2026) sieht vor:

Verstoß Bußgeld
Nichtentfernen des Fahrzeugs von der Unfallstelle ohne Tote und Verletzte (Pos. 70) 150 zł
Nichtkenntlichmachen des stehenden Fahrzeugs nach einem Unfall auf Autobahn oder Schnellstraße (Pos. 159) 300 zł
Nichtkenntlichmachen des stehenden Fahrzeugs nach einem Unfall auf einer anderen Straße, wenn du auf der Fahrbahn an einer verbotenen Stelle oder unsichtbar auf dem Seitenstreifen stehst (Pos. 181) 150 zł

Strafpunkte: Die unterlassene Hilfeleistung für Unfallopfer bringt 15 Punkte (Code A 04 in der Verordnung über das Register der Fahrzeugführer, die gegen Vorschriften verstoßen, gültig seit dem 3. Juni 2026).

Fragen aus dem Katalog zu Kollision und Unfall: Spickzettel mit Antworten

Die Antworten folgen direkt aus Art. 44:

Nummer Worum es geht Antwort
6297 Entfernen des Fahrzeugs von der Unfallstelle, wenn es keine Toten und Verletzten gibt JA
6469 dasselbe Thema in der A/B/C-Version C
6299, 6310, 6311 Angabe der eigenen Daten, der Daten des Fahrzeughalters und des Versicherers auf Verlangen eines anderen Beteiligten JA
6296 ob man ohne Tote und Verletzte die Polizei rufen muss NEIN
6404 wen man ruft, wenn jemand verletzt ist C
7241 Handlungen, die die Feststellung des Unfallhergangs erschweren nicht erlaubt
6292, 2420 Entfernen vom Ort eines Unfalls mit Verletzten NEIN
6461 Bleiben am Unfallort in der A/B/C-Version C
6294 Entfernen des Fahrzeugs vom Ort eines Unfalls mit Verletzten NEIN
6409 dasselbe Thema in der A/B/C-Version A

Im selben Block des Katalogs stehen noch die Fragen 3670, 3672, 3675, 6298, 6315 und 3007. Alle übst du in der Liste der Prüfungsfragen für Klasse B.

Es gibt nur eine Prüfungsfalle: Die Fragen zum Entfernen des Fahrzeugs haben zwei gegensätzliche Antworten, je nachdem, ob im Text das Wort Verletzter fällt. Ohne Verletzte entfernst du das Fahrzeug (JA), mit Verletzten lässt du es stehen (NEIN). Ein praktischer Rat für unterwegs: Halte Stift und Papier im Handschuhfach bereit und die Nummer deiner OC-Police im Telefon; nach einem Zusammenstoß prüfst du zuerst die Menschen, dann erst die Autos.

Häufige Fragen

Muss man nach einem Blechschaden ohne Verletzte die Polizei rufen?

Nein. Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes verlangt die Polizei bei Toten oder Verletzten, das Gesetz über Pflichtversicherungen auch dann, wenn die Umstände auf eine Straftat hindeuten. Bei einer gewöhnlichen Kollision reichen Datenaustausch und Unfallerklärung.

Darf ich das Auto nach einer Kollision umstellen?

Wenn niemand verletzt oder tot ist, bist du verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich von der Unfallstelle zu entfernen; für das Stehenlassen drohen 150 zł Bußgeld. Gibt es Verletzte, bleibt das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei an Ort und Stelle.

Was droht für das Wegfahren vom Unfallort?

Der Versicherer zahlt dem Geschädigten die Entschädigung und kann dann auf Grundlage von Art. 43 des Gesetzes über Pflichtversicherungen von dir die Rückzahlung verlangen. Bei einem Unfall mit Verletzten verschärft die Flucht vom Unfallort zusätzlich die Strafe aus dem Strafgesetzbuch (Art. 178).

Darf ich nach dem Unfall etwas zur Beruhigung trinken?

Nein. Bis zum Eintreffen der Polizei und zur Untersuchung darfst du weder Alkohol trinken noch ähnlich wirkende Mittel nehmen. Trinken nach dem Unfall und vor der Untersuchung behandelt das Gericht genauso streng wie Trunkenheit im Moment des Ereignisses.

Wie viel Zeit habe ich, um die Kollision dem Versicherer zu melden?

Das Gesetz sagt, dass jeder von der OC erfasste Beteiligte seinen Versicherer unverzüglich benachrichtigt, ohne Angabe einer Zahl von Tagen. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verzögerung, die die Feststellung der Haftung oder den Umfang des Schadens beeinflusst, erlaubt der Versicherung, die Entschädigung zu kürzen oder die Rückzahlung eines Teils zu verlangen.

Gibt es ein amtliches Muster für die Unfallerklärung des Verursachers?

Nein. Die Vorschriften nennen nur den Umfang der Daten: Fahrer, Halter oder Besitzer des Fahrzeugs, OC-Versicherer und Vertrag. Beschreibung des Hergangs, Skizze, Datum, Ort und Unterschriften beider Seiten sind Praxis, die die Schadensregulierung erleichtert.

Welche Nummer wähle ich nach einem Unfall?

Die Notrufnummer 112. Bei Verletzten oder Toten bist du verpflichtet, den Rettungsdienst und die Polizei zu rufen und vorher die notwendige Hilfe zu leisten.

Passende Prüfungsfragen

Alle Fragen mit Antworten

Quellen

  1. Ustawa z dnia 20 czerwca 1997 r. Prawo o ruchu drogowym (tekst jednolity Dz.U. 2024 poz. 1251) , Dziennik Ustaw (2024-08)
  2. Ustawa z dnia 22 maja 2003 r. o ubezpieczeniach obowiązkowych, Ubezpieczeniowym Funduszu Gwarancyjnym i Polskim Biurze Ubezpieczycieli Komunikacyjnych (tekst jednolity Dz.U. 2026 poz. 783) , Dziennik Ustaw (2026-06)
  3. Ustawa z dnia 6 czerwca 1997 r. Kodeks karny (tekst jednolity Dz.U. 2025 poz. 383) , Dziennik Ustaw (2025-03)
  4. Rozporządzenie Prezesa Rady Ministrów z dnia 30 grudnia 2021 r. zmieniające rozporządzenie w sprawie wysokości grzywien nakładanych w drodze mandatów karnych (taryfikator, Dz.U. 2021 poz. 2484) , Dziennik Ustaw (2021-12)
  5. Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 29 maja 2026 r. w sprawie ewidencji kierujących pojazdami naruszających przepisy ruchu drogowego (Dz.U. 2026 poz. 724) , ELI (eli.gov.pl) (2026-06)
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