Łatweprawko
Frage Nr. 7374 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem Bürgersteig an der rechten Seite in einem Abstand von 11 Metern vom Haltestellenschild parken?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie eine Straße zwischen Bäumen entlang und kommen rechts an einer Bushaltestelle vorbei, die mit dem Zeichen D-15 und der Haltestellenlinie P-17 auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg rechts in einer Entfernung von 11 m vom Haltestellenzeichen parken - das Verbot umfasst 15 m vom Pfosten oder von der Tafel der Haltestelle. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel, die eine Haltestelle kennzeichnet, und an einer Haltestelle mit Haltebucht auf ihrer ganzen Länge. Das Halteverbot umfasst erst recht das Parken, es gilt auf der ganzen Straße, also auch auf dem Gehweg, und soll den Platz für den Bus und für die ein- und aussteigenden Fahrgäste schützen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Linie P-17 die Stelle der Haltestelle festlegt und ein Halteverbot für andere Fahrzeuge auf ihrer ganzen Länge bedeutet. Sie parken erst hinter dem Ende der Linie und mindestens 15 m vom Zeichen entfernt.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 90 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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