Abblendlicht, Tagfahrlicht, Fernlicht, Nebellicht: wann welches Licht
Das Abblendlicht schaltest du bei jeder Fahrt ein, das ganze Jahr und rund um die Uhr. Tagfahrlicht ist nur von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung bei guter Sicht ein Ersatz, Fernlicht gilt nachts auf unbeleuchteter Straße, und die Nebelschlussleuchte erst unter 50 m Sicht. Prüfe die Vorschriften, die Bußgelder und wie der Prüfungskatalog nach Lichtern fragt.
Dieser Beitrag betrifft den polnischen Führerschein und die in Polen geltenden Vorschriften. Rechtsstand geprüft am 12 September 2026.
Das Abblendlicht schaltest du bei jeder Fahrt ein, das ganze Jahr und rund um die Uhr (Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes). Von der Morgen- bis zur Abenddämmerung bei normaler Sicht darf es das Tagfahrlicht ersetzen. Nach der Dämmerung, bei Nebel, Regen und beim Abschleppen reicht Tagfahrlicht nicht: Abblendlicht an.
Wann Abblendlicht einschalten: die Grundregel
Das Abblendlicht schaltest du jedes Mal ein, wenn du fährst. Art. 51 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, das Abblendlicht während der Fahrt bei normaler Luftdurchsichtigkeit zu verwenden, ohne Beschränkung auf Jahres- oder Tageszeit. Es gibt keine Ausnahme für den sonnigen Sommer und keine für die beleuchtete Stadt.
Der Fragenkatalog prüft diese Regel in der einfachsten Form. Frage 6226 lautet: Gilt die Pflicht zur Verwendung des Abblendlichts nur im Winter? Antwort: NEIN. Die Pflicht besteht zwölf Monate im Jahr.
Von dieser Regel sieht das Gesetz zwei Alternativen vor: Tagfahrlicht am Tag und Fernlicht nachts auf unbeleuchteter Straße. Jede hat Bedingungen. Wenn du sie nicht erfüllst, kehrst du zum Abblendlicht zurück.
Wenn dein Auto eine Lichtautomatik hat, wirf nach dem Starten des Motors einen Blick auf die Kontrollleuchten. Die Automatik reagiert vor allem auf die Lichtstärke, bei einem Wolkenbruch kann sie also nur das Tagfahrlicht anlassen.
Tagfahrlicht: wann es reicht und wann es ein Fehler ist
Tagfahrlicht verwendest du statt des Abblendlichts von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung, aber nur bei normaler Luftdurchsichtigkeit (Art. 51 Abs. 2). Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Tageszeit und gute Sicht.
Daraus ergeben sich drei klassische Prüfungsfallen:
- Nach der Dämmerung auf einer gut beleuchteten Straße reicht Tagfahrlicht nicht (Frage 6211: NEIN). Die Straßenbeleuchtung ersetzt dein Abblendlicht nicht.
- Bei Nebel, Regen oder Schneefall ist Tagfahrlicht verboten (Frage 1323: NEIN, Frage 7466: NEIN). Verringerte Luftdurchsichtigkeit bedeutet Abblendlicht, eventuell mit Nebelscheinwerfern.
- Im Tunnel schaltest du unabhängig von der Tageszeit das Abblendlicht ein, denn der Bußgeldkatalog hat eine eigene Position für das Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung im Tunnel (Pos. 185, 200 zł und 6 Punkte).
Das Gesetz definiert keine Uhrzeiten für Morgen- und Abenddämmerung, also suche nicht nach einer konkreten Uhrzeit. Du richtest dich nach dem, was du siehst: Wenn es grau wird, schaltest du auf Abblendlicht um.
Fernlicht: wann erlaubt und wann du umschalten musst
Fernlicht verwendest du von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung auf unbeleuchteten Straßen, statt des Abblendlichts oder zusammen mit ihm (Art. 51 Abs. 3). Bedingung: Du darfst andere Fahrer und Fußgänger, die in einer Kolonne gehen, nicht blenden.
Das Gesetz nennt drei Situationen, in denen du das Fernlicht auf Abblendlicht umschalten musst:
- Ein anderes Fahrzeug kommt entgegen. Wenn einer der Fahrer das Fernlicht ausgeschaltet hat, muss der andere das auch tun.
- Du näherst dich einem vorausfahrenden Fahrzeug, dessen Fahrer geblendet werden kann (über die Spiegel).
- In Blendreichweite befindet sich ein Schienen- oder Wasserfahrzeug.
Diese drei Fälle sind fertige Antworten auf die Spezialfragen: 6361 (A: wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt), 6362 (B: wenn die Möglichkeit besteht, den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zu blenden) und 10065 (C: wenn du dich einem vor dir fahrenden Fahrzeug näherst und den Fahrer blenden kannst). Wenn das entgegenkommende Fahrzeug dich schon passiert hat und du niemanden blendest, darfst du wieder Fernlicht einschalten (Frage 4242: JA).
Die vorschriftswidrige Verwendung des Fernlichts kostet 200 zł (PLN) und 4 Punkte (Bußgeldkatalog Pos. 187, Code G 08). Alle Beträge und Punkte geben wir nach dem Stand von September 2026 an.
Nebelscheinwerfer: Nebel, Niederschlag und kurvige Straße
Bei verringerter Luftdurchsichtigkeit, also bei Nebel oder Niederschlag, fährst du mit Abblendlicht, mit Nebelscheinwerfern oder mit beiden zugleich (Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 5). Deshalb darfst du bei starkem Regen, der die Sicht einschränkt, zum Abblendlicht die Nebelscheinwerfer dazuschalten (Frage 6216: JA, Frage 7464: JA).
Es gibt noch einen Fall, den man leicht vergisst: Auf einer kurvigen, mit Schildern gekennzeichneten Straße darfst du die Nebelscheinwerfer von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung auch bei guter Sicht verwenden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kommt bei Nebel eine Pflicht hinzu, über die im Kurs selten gesprochen wird: Beim Überholen und Vorbeifahren gibst du kurze Hupsignale (Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b). Für Nebelscheinwerfer, die entgegen den Bedingungen verwendet werden, zahlst du 100 zł und bekommst 2 Punkte (Pos. 188, Code G 05).
Nebelschlussleuchte: nur unter 50 m Sicht
Die Nebelschlussleuchte verwendest du ausschließlich dann, wenn verringerte Luftdurchsichtigkeit die Sicht auf weniger als 50 m einschränkt (Art. 30 Abs. 3). Wenn sich die Sicht bessert, schaltest du sie unverzüglich aus. Der Grund ist einfach: Bei guter Sicht stört das starke rote Licht die hinter dir Fahrenden.
Der Katalog prüft die 50-m-Grenze von mehreren Seiten:
| Frage | Sicht laut Fragetext | Antwort |
|---|---|---|
| 8238 | Nebel schränkt die Sicht auf 100 m ein | NEIN, nicht erlaubt |
| 8245 | Nebel schränkt die Sicht auf weniger als 50 m ein | JA, erlaubt |
| 6363 | wann die Nebelschlussleuchte ausschalten | C: wenn die Sicht über 50 m steigt |
| 13444 | unter welchen Bedingungen darf man sie einschalten | C: Schneefall, Sicht unter 50 m |
In Frage 13444 liegen die beiden anderen Antworten (60 m bei Regen, 100 m bei Nebel) über der Grenze, also scheiden sie aus. Es spielt keine Rolle, ob Nebel, Regen oder Schnee die Sicht einschränkt; es zählt nur die Entfernung. Fahren mit Nebelschlussleuchte bei normaler Luftdurchsichtigkeit kostet 100 zł und 2 Punkte (Pos. 115, Code G 06).
Stau, Parken, Abschleppen und Tunnel: was mit den Lichtern ist, wenn du nicht normal fährst
| Situation | Welches Licht | Grundlage |
|---|---|---|
| Halten im Verkehr (Ampel, Stau) | die Lichter bleiben eingeschaltet; dauert das Halten länger als eine Minute und stehen auf demselben Fahrstreifen vor und hinter dir andere Fahrzeuge, darfst du die Außenbeleuchtung ausschalten | Art. 51 Abs. 7, Art. 30 Abs. 2 |
| Parken oder Halten außerhalb des Verkehrs bei unzureichender Sicht | Begrenzungsleuchten vorn und hinten oder Parkleuchten; bei einem Fahrzeug ohne Anhänger und einer Kombination bis 6 m Parkleuchten nur auf der Seite der Fahrbahnmitte | Art. 52 Abs. 1-2 |
| Parken an beleuchteter Stelle oder außerhalb von Fahrbahn und Seitenstreifen | die Lichter dürfen ausgeschaltet sein | Art. 52 Abs. 2 |
| Suchscheinwerfer | nur beim Parken und so, dass niemand geblendet wird | Art. 52 Abs. 3 |
| Abschleppen | das abschleppende Fahrzeug hat auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet | Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 |
| Tunnel | Abblendlicht unabhängig von der Tageszeit (eigene Position im Bußgeldkatalog) | Bußgeldkatalog Pos. 185 |
| Fahrrad und anderes Fahrzeug ohne Abblend-, Fern- und Tagfahrlicht | von der Abend- bis zur Morgendämmerung und im Tunnel die Lichter aus der Pflichtausstattung | Art. 51 Abs. 6 |
Aus dieser Tabelle ergibt sich die Antwort auf Frage 6305: Beim Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer befestigten Straße außerhalb geschlossener Ortschaften musst du das Abblendlicht nicht anlassen (NEIN). Bei unzureichender Sicht sind Begrenzungs- oder Parkleuchten erforderlich, nicht das Abblendlicht. Für das Abstellen eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebene Beleuchtung bei unzureichender Sicht drohen 150-300 zł und 3 Punkte (Pos. 186, Code G 07).
Bußgelder und Punkte für Lichter: Tabelle
Die Beträge stammen aus dem Bußgeldkatalog (Verordnung vom 30. Dezember 2021, Dz.U. 2021 Pos. 2484), die Punkte aus der Verordnung über das Register der Fahrer, die gegen die Vorschriften verstoßen (Dz.U. 2026 Pos. 724), die seit dem 3. Juni 2026 gilt. Stand September 2026.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte (Code) |
|---|---|---|
| Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung von der Abend- bis zur Morgendämmerung | 300 zł (Pos. 182) | 6 (G 01) |
| Nichteinschalten der Beleuchtung bei verringerter Luftdurchsichtigkeit | 200 zł (Pos. 111) | 4 (G 02) |
| Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung von der Morgen- bis zur Abenddämmerung | 100 zł (Pos. 183) | 2 (G 03) |
| Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung im Tunnel, unabhängig von der Tageszeit | 200 zł (Pos. 185) | 6 (G 04) |
| Fahrzeug ohne Abblend-, Fern- und Tagfahrlicht ohne vorgeschriebene Beleuchtung | 100 zł (Pos. 184) | 6 (G 01 von der Abend- bis zur Morgendämmerung, G 04 im Tunnel; Grundlage Art. 51 Abs. 6) |
| Fehlende Beleuchtung beim Halten oder Parken bei unzureichender Sicht | 150-300 zł (Pos. 186) | 3 (G 07) |
| Fernlicht entgegen den Vorschriften | 200 zł (Pos. 187) | 4 (G 08) |
| Nebelscheinwerfer entgegen den Bedingungen | 100 zł (Pos. 188) | 2 (G 05) |
| Nebelschlussleuchte bei normaler Luftdurchsichtigkeit | 100 zł (Pos. 115) | 2 (G 06) |
| Suchscheinwerfer während der Fahrt | 100 zł (Pos. 189) | kein Code in Gruppe G |
Am teuersten ist die Nacht: 300 zł und 6 Punkte für fehlende Beleuchtung von der Abend- bis zur Morgendämmerung, genauso viele Punkte für den Tunnel. Für einen frischen Fahrer ist das ein ordentlicher Verlust, denn im ersten Jahr liegt das Limit bei 20 Punkten. Die Einzelheiten zum Sammeln und Löschen der Punkte beschreibt der Artikel über Strafpunkte und Führerscheinentzug, weitere Beträge aus demselben Bußgeldkatalog findest du im Text über Tempolimits und Bußgelder.
Spickzettel: wie der Katalog nach Lichtern fragt und was du antwortest
Fragen zu Lichtern landen sowohl im Grundteil (JA/NEIN) als auch im Spezialteil (A/B/C). Unten die Antworten aus dem offiziellen Katalog des Infrastrukturministeriums in der Fassung vom Juli 2026. Die vollständige Liste der Fragen siehst du in der Fragendatenbank für Klasse B.
| Nummer | Wonach der Katalog fragt | Antwort | Warum |
|---|---|---|---|
| 6226 | ob die Pflicht zum Abblendlicht nur im Winter gilt | NEIN | Abblendlicht das ganze Jahr und rund um die Uhr (Art. 51 Abs. 1) |
| 6211 | ob man nach der Dämmerung auf beleuchteter Straße mit Tagfahrlicht fahren darf | NEIN | Tagfahrlicht nur von der Morgen- bis zur Abenddämmerung (Art. 51 Abs. 2) |
| 1323 | ob man bei verringerter Luftdurchsichtigkeit mit Tagfahrlicht fahren darf | NEIN | Nebel und Niederschlag erfordern Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer |
| 7466 | ob man bei den gezeigten Wetterbedingungen mit Tagfahrlicht fahren darf | NEIN | die Bedingungen auf dem Foto sind verringerte Luftdurchsichtigkeit |
| 7464 | ob man Abblendlicht und Nebelscheinwerfer gleichzeitig verwenden darf | JA | Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a lässt beide zugleich zu |
| 6216 | ob man bei starkem Regen die Nebelscheinwerfer zum Abblendlicht dazuschalten darf | JA | wie oben |
| 6361 | wann Fernlicht auf Abblendlicht umschalten | A | entgegenkommendes Fahrzeug |
| 6362 | wann Fernlicht auf Abblendlicht umschalten | B | Möglichkeit, den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zu blenden |
| 10065 | in welchem Fall Fernlicht auf Abblendlicht wechseln | C | vor dir fahrendes Fahrzeug, Möglichkeit der Blendung |
| 4242 | ob man nach dem Passieren eines Fahrzeugs wieder Fernlicht einschalten darf | JA | es gibt niemanden mehr zu blenden |
| 6305 | ob man beim Parken eines beschädigten Autos außerhalb der Ortschaft das Abblendlicht anlässt | NEIN | Parken erfordert Begrenzungs- oder Parkleuchten (Art. 52) |
Ein Teil der Fragen sind Videos: 1319 (Pflicht zur Verwendung von Abblend- oder Tagfahrlicht: JA), 3544 (Pflicht zur Verwendung des Abblendlichts: JA), 6213 (Recht auf Fernlicht: NEIN) und 6223 (Pflicht, Fernlicht auf Abblendlicht umzuschalten: JA). Prüfe beim Ansehen des Videos drei Dinge: ob es Tag ist und gute Sicht herrscht, ob die Straße beleuchtet ist und ob in Reichweite der Lichter jemand ist, den du blenden kannst. Auf diesen drei Fragen beruht die ganze Logik der Antworten.
Die häufigsten Fallen in dieser Gruppe: "nur im Winter" (immer NEIN), "gut beleuchtete Straße" (befreit nicht vom Abblendlicht), "100 m" bei der Nebelschlussleuchte (zu viel, die Grenze sind 50 m) und "Tagfahrlicht bei Regen" (verboten). Mehr typische Stolpersteine sammelt der Artikel über die häufigsten Fehler in der Theorieprüfung, und einen Wiederholungsplan findest du im Ratgeber wie man für die Theorieprüfung lernt.
Lichter in der praktischen Prüfung: was der Prüfer kontrolliert
Auf dem Übungsplatz (Prüfungsplatz) lost das System ein Element aus der Liste der Lichter: Begrenzungsleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinker, Warnblinkanlage sowie Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer, falls das Auto sie hat. Dafür hast du höchstens 5 Minuten, und bei Bremsleuchten und Rückfahrscheinwerfern kannst du den Prüfer um Bestätigung bitten, dass sie funktionieren. Den ganzen Ablauf dieser Aufgabe, zusammen mit den Flüssigkeiten, beschreibt der Artikel über die technische Kontrolle in der Fahrprüfung.
Ein praktischer Tipp zum Schluss: Setz dich in der letzten Fahrstunde vor der Prüfung in das Auto, mit dem du geprüft wirst, und finde ohne hinzusehen den Lichtschalter, die Fernlichtstellung und die separaten Schalter für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. In den meisten Autos hat die Nebelschlussleuchte einen eigenen Knopf oder eine eigene Stellung am Drehschalter. Wenn der Prüfer "Nebelschlussleuchte" lost, wirst du nicht im Dunkeln tasten.
Häufige Fragen
Muss man am Tag mit Abblendlicht fahren?
Nein, wenn die Sicht gut ist. Von der Morgen- bis zur Abenddämmerung reicht bei normaler Luftdurchsichtigkeit das Tagfahrlicht. Bei Regen, Nebel, Schneefall und im Tunnel schaltest du auf Abblendlicht um.
Darf man nach der Dämmerung in der Stadt mit Tagfahrlicht fahren?
Nein. Die Straßenbeleuchtung ändert nichts an der Regel aus Art. 51 Abs. 2: Tagfahrlicht gilt nur von der Morgen- bis zur Abenddämmerung. Nach der Dämmerung gilt auf jeder Straße, auch auf beleuchteter, das Abblendlicht.
Wann die Nebelschlussleuchte einschalten?
Erst wenn Nebel, Regen oder Schnee die Sicht auf weniger als 50 m einschränken. Wenn sich die Sicht bessert, schaltest du sie sofort aus. Bei 100 m Sicht ist sie verboten.
Wie hoch ist das Bußgeld für Fahren ohne Licht?
Von der Abend- bis zur Morgendämmerung 300 zł und 6 Punkte, am Tag 100 zł und 2 Punkte, im Tunnel 200 zł und 6 Punkte, bei verringerter Luftdurchsichtigkeit 200 zł und 4 Punkte. Stand September 2026.
Darf man im Tunnel mit Tagfahrlicht fahren?
Sicherer ist es, das Abblendlicht einzuschalten. Der Bußgeldkatalog hat eine eigene Position für das Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung im Tunnel unabhängig von der Tageszeit, für die 200 zł und 6 Punkte drohen.
Darf ich im Stau die Lichter ausschalten?
Ja, aber nur wenn das Halten länger als eine Minute dauert und auf demselben Fahrstreifen vor und hinter dir andere Fahrzeuge stehen. In anderen Fällen bleiben die Lichter während des gesamten Haltens eingeschaltet.
Wann muss man Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
In drei Situationen: wenn ein Fahrzeug entgegenkommt, wenn du den Fahrer eines vor dir fahrenden Fahrzeugs blenden kannst und wenn sich in Blendreichweite ein Schienen- oder Wasserfahrzeug befindet. Der Katalog fragt danach in den Fragen 6361, 6362 und 10065.
Passende Prüfungsfragen
- 6226Gilt die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, nur in der Winterperiode?
- 6211Dürfen Sie Tagfahrlicht nutzen, wenn Sie nach der Abenddämmerung auf einer gut beleuchteten Straße fahren?
- 1323Darf man bei verminderter Luftdurchsichtigkeit mit Tagesfahrlicht fahren?
- 6361Wann müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
- 6362Wann sollen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
- 10065In welchem der genannten Fälle soll man das Fernlicht abblenden?
- 6363Wann müssen Sie die Nebelschlussleuchte ausschalten?
- 8238Darf man hinteres Nebellicht gebrauchen, wenn der Nebel die Sicht auf 100 m beschränkt?
- 8245Darf man hinteres Nebellicht gebrauchen, wenn der Nebel die Sichtweite auf eine kleinere Distanz als 50 m beschränkt?
- 13444Wann dürfen Sie während der Fahrt die Nebelschlussleuchte benutzen?
- 1319Hat man in der dargestellten Situation die Pflicht, das Abblendlicht oder das Tagesfahrlicht zu benutzen?
- 3544Ist in dieser Situation beim Fahrzeuglenken Abblendlicht zu benutzen?
- 6213Dürfen Sie in dieser Situation Fernlicht benutzen?
- 6223Sollen Sie in dieser Situation von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
- 7464Darf man unter diesen Witterungsbedingungen das Abblendlicht und die vorderen Nebelscheinwerfer gleichzeitig benutzen?
- 7466Darf man bei diesem Wetter mit eingeschaltetem Tagfahrlicht fahren?
- 6216Dürfen Sie während einer Fahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht, beim intensivem Regen, der die Sicht einschränkt, die vorderen Nebelscheinwerfer benutzen?
- 6305Sollen Sie beim Parken des beschädigten Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaft auf einer befestigten Straße das eingeschaltete Abblendlicht lassen?
- 4242Darf man in der dargestellten Situation, nach dem Umfahren des Fahrzeugs, das Abblendlicht zum Fernlicht umschalten?
Quellen
- Ustawa z dnia 20 czerwca 1997 r. Prawo o ruchu drogowym (tekst jednolity Dz.U. 2024 poz. 1251) , Dziennik Ustaw (2024-08)
- Rozporządzenie Prezesa Rady Ministrów z dnia 30 grudnia 2021 r. zmieniające rozporządzenie w sprawie wysokości grzywien nakładanych w drodze mandatów karnych (Dz.U. 2021 poz. 2484) , Dziennik Ustaw (2021-12)
- Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 29 maja 2026 r. w sprawie ewidencji kierujących pojazdami naruszających przepisy ruchu drogowego (Dz.U. 2026 poz. 724) , Dziennik Ustaw (2026-06)
- Prawo jazdy: baza pytań egzaminacyjnych , Ministerstwo Infrastruktury (2026-07)