Łatweprawko
Frage Nr. 6172 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1

Sollen Sie den Fußgängern einen mindestens 2,5 m breiten Durchgang gewähren, wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadtmitte eine breite Straße entlang, an einem Gehweg, auf dem Autos parken, bei den Zeichen D-3 und D-18. Wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Gehweg anhalten, müssen Sie den Fußgängern keinen Durchgang von mindestens 2,5 m Breite lassen. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt das Halten oder Parken eines Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,5 t auf dem Gehweg (droga dla pieszych) unter diesen Bedingungen: Die Breite des Gehwegs, die für Fußgänger bleibt, beträgt mindestens 1,5 m, die Fußgänger werden nicht behindert, und auf diesem Abschnitt gilt kein Halte- oder Parkverbot. Das Minimum sind also 1,5 m, nicht 2,5 m - die Zahl 2,5 betrifft die Masse des Fahrzeugs, nicht die Breite des Durchgangs, und man kann beides leicht verwechseln. Beim Parken stellen Sie das Auto so ab, dass von seiner Seite bis zur Wand oder zum Zaun mindestens eineinhalb Meter bleiben.

Rechtsgrundlage: Art. 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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