- Auf einen Blick
- Gruppe
- Verbotszeichen · 37 von 46
- Form
- Kreis (B-20: Achteck)
- Farben
- Weißer Grund, roter Rand, schwarzes Symbol; Zonenzeichen auf weißer Tafel
- Rechtsgrundlage
- § 28 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- 8 Fragen
B-35 Parkverbot
Was es bedeutet
Verbietet freiwilliges Stillstehen länger als eine Minute, sofern eine Aufschrift keine längere Dauer erlaubt. Kurzes Halten ist möglich, wenn andere Regeln oder Zeichen es nicht verbieten und du den Verkehr nicht behinderst. Das Verbot gilt für die Straßenseite des Zeichens. Es endet normalerweise an der nächsten Kreuzung, vorbehaltlich der Ausnahme in § 32 Absatz 2. T-20 nennt die Länge des Abschnitts, T-21 die Entfernung zum Verbot, T-25a, T-25b und T-25c dessen Beginn, Fortsetzung und Ende.
B-35 hat einen Diagonalstrich und verbietet das Parken. B-36 hat zwei Striche und verbietet auch kurzes freiwilliges Halten. Beide Verbote gelten nicht für einen durch Verkehrsbedingungen oder Verkehrsregeln erzwungenen Stillstand.
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Soll man auf einer internen, entsprechend ausgeschilderten Straße die dort angebrachten Verkehrszeichen befolgen?
Fragen zum Zeichen B-35 in Polen
Darf ich hinter B-35 einen Fahrgast aussteigen lassen?
B-35 allein erlaubt ein Halten bis zu einer Minute. Kurzes Aussteigenlassen ist daher möglich, wenn andere Regeln oder Zeichen es nicht verbieten und du niemanden gefährdest oder den Verkehr behinderst. Eine Aufschrift am Zeichen oder Zusatzschild kann eine längere Dauer erlauben. B-36 verbietet ein solches freiwilliges Halten. B-36: Haltverbot →
Was bedeuten die Pfeile unter dem Parkverbot?
T-25a kennzeichnet den Beginn des Verbots, T-25b dessen Fortsetzung und T-25c dessen Ende. Lies das Zusatzschild zusammen mit B-35 und beachte die betroffene Straßenseite. T-20 nennt die Länge des Abschnitts mit Verbot, T-21 die Entfernung zu der Stelle, ab der oder an der das Verbot gilt. T-25c: Ende des Verbots →
Verwandte Zeichen
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T-20 Zusatzschild mit der Länge des Abschnitts, auf dem das Verbot gilt
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T-21 Zusatzschild mit der Entfernung des Zeichens zur Stelle, ab der oder an der das Verbot gilt
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T-25a Zusatzschild für den Beginn des Park- oder Halteverbots
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T-25b Zusatzschild für die Fortsetzung des Park- oder Halteverbots
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T-25c Zusatzschild für das Ende des Park- oder Halteverbots
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B-36 Halteverbot
Prüfungsfragen mit diesem Zeichen
Offizielle Katalogfragen, in deren Text, Antworten oder Erklärung dieses Zeichen vorkommt. Klicke, um die Frage mit Antwort zu sehen.
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nr 3426
Kann das auf der Fahrbahn hinter dem abgebildeten Zeichen stehengelassene Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden?
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nr 7283
Gilt dieses Verbotszeichen ausschließlich für die Straßenseite, auf der sich dieses Verbotszeichen befindet?
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nr 8511
Soll man auf einer internen, entsprechend ausgeschilderten Straße die dort angebrachten Verkehrszeichen befolgen?
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nr 9365
Darf man in dieser Situation am Bordstein vor dem Zeichen anhalten?
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nr 9372
Darf man in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen mit zwei Rädern einer Seite auf dem Bürgersteig anhalten?
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nr 10340
Darf man hinter diesem Zeichen das Fahrzeug länger als eine Minute anhalten?
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nr 11149
Widerruft das dargestellte Zeichen das mit dem Zeichen B-35 "Parkverbot" eingeführte Verbot?
- nr 11150 Verbietet das Zeichen zusammen mit dem Zusatzschild das Anhalten vor dem Zeichen an der Straßenseite, an der es gestellt wurde?