B-36 Halteverbot
Was es bedeutet
Verbietet freiwilliges Halten und damit auch Parken auf der Straßenseite des Zeichens. Ein durch Verkehrsbedingungen oder Regeln erzwungener Halt, etwa im Stau oder bei Rot, ist ausgenommen. Das Verbot endet normalerweise an der nächsten Kreuzung, vorbehaltlich der Ausnahme in § 32 Absatz 2, oder durch Aufhebung, etwa mit T-25c. B-35 ersetzt es durch ein Parkverbot. Beachte Zusatzschilder und Stellen, an denen Zeichen das Halten oder Parken ausdrücklich erlauben.
Das Zusatzschild T-24 unter B-36 bedeutet, dass ein dort abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt wird.
Fragen zum Zeichen B-36 in Polen
Verbietet B-36 das Anhalten im Stau oder bei Rot?
Nein. Das Verbot gilt nicht für einen durch Verkehrsbedingungen oder Verkehrsregeln erzwungenen Stillstand, etwa im Stau, bei Rot oder zum Gewähren der Vorfahrt. Freiwilliges Halten bleibt verboten: Das Warten auf einen Fahrgast oder Einschalten des Warnblinkers hebt das Verbot nicht auf.
Hebt B-42 das Haltverbot B-36 auf?
Nein. B-42 hebt nur Verbote durch B-23, B-25, B-26, B-29 und B-33 auf. B-36 kann unter anderem durch T-25c enden oder durch B-35 ersetzt werden. Grundsätzlich endet es auch an der nächsten Kreuzung; ausgenommen ist bei getrennten Fahrbahnen eine Einmündung nur von links ohne Verbindung zur rechten Fahrbahn. Welche Verbote B-42 aufhebt →