T-25a Zusatzschild für den Beginn des Park- oder Halteverbots
Was es bedeutet
Unter dem Zeichen B-35 oder B-36 kennzeichnet es den Beginn des vom Verbot erfassten Abschnitts (Pfeil nach oben).
Unter dem Zeichen B-35 oder B-36 kennzeichnet es den Beginn des vom Verbot erfassten Abschnitts (Pfeil nach oben).
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