Kann das auf der Fahrbahn hinter dem abgebildeten Zeichen stehengelassene Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden?
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JA
Erklärung
Rechts steht das Zeichen B-36 "Halteverbot" und darunter das Zusatzzeichen T-24 mit dem Bild eines Autos auf einem Abschleppwagen. Dieses Zusatzzeichen ist keine Dekoration: Es informiert, dass ein Fahrzeug, das an der Stelle abgestellt wird, an der das Verbot gilt, auf Kosten des Eigentümers von der Straße entfernt wird. Abschleppen plus Bußgeld (Strafzettel) ist ein reales Szenario und keine leere Drohung.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Zusatzzeichen T-24 unter dem Zeichen B-35 oder B-36 anzeigt, dass ein Fahrzeug, das an der Stelle abgestellt wird, an der das Verbot gilt, auf Kosten des Eigentümers von der Straße entfernt wird. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) nennt ausdrücklich den Fall, dass ein Fahrzeug an einer Stelle abgestellt wird, an der ein Zeichen gilt, das anzeigt, dass ein geparktes Fahrzeug auf Kosten des Eigentümers entfernt wird. Für die Abholung des Autos von einem bewachten Parkplatz bezahlt man extra.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 130a Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)