Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für PkWs?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie in einer Stadt auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), an Lärmschutzwänden entlang; auf beiden Seiten der Fahrbahn stehen Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" auf 70 km/h. Sie fahren in einer geschlossenen Ortschaft, und das sichtbare Verbotszeichen gilt für Pkw. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-33 das Verbot bedeutet, die Geschwindigkeit auf dem Zeichen zu überschreiten, und dass ein Zeichen B-33 mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft für Pkw, Motorräder und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gilt. So ein Zeichen senkt das Limit nicht, sondern erhöht es: Statt der gesetzlichen 50 km/h dürfen Sie 70 km/h fahren - aber nur mit den Fahrzeugen, die in der Vorschrift genannt sind: Pkw, Motorräder und Lkw bis 3,5 t. Ein Bus, ein Lkw über 3,5 t oder eine Fahrzeugkombination fahren weiterhin 50 km/h, weil das Zeichen für sie nicht gilt. Ausnahmen gibt es auch zum Beispiel für ein Auto, das ein anderes Fahrzeug abschleppt oder gefährliche Güter befördert, oder für ein Motorrad mit einem Kind bis 7 Jahre. Mit einem Pkw dürfen Sie also 70 km/h fahren, aber Sie müssen nicht - wenn die Bedingungen schlecht sind, fahren Sie langsamer.
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)