Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" mit der Zahl 30, und weiter vorne sieht man Straßenbauarbeiten und Leittafeln. Das Verbot, 30 km/h zu überschreiten, gilt ab der Stelle, an der das Zeichen steht, und nicht erst bei den Bauarbeiten. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt eine allgemeine Regel für alle Verbotszeichen fest: Das Verbot gilt ab der Stelle, an der das Zeichen steht, es sei denn, eine besondere Vorschrift bestimmt etwas anderes. Wenn das Verbot erst weiter vorne beginnen sollte, hinge unter dem Zeichen das Zusatzzeichen T-21 mit der Entfernung. Hier gibt es keines, deshalb bremsen Sie schon am Zeichen auf 30 km/h ab - bei Straßenarbeiten schützt die Begrenzung die Arbeiter, die direkt neben der Fahrbahn stehen.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2 und Abs. 5 Nr. 2 sowie § 27 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale