Łatweprawko
Frage Nr. 9383 3 Pkt. Grundfrage B

Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für die Motorräder?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer Stadt auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), zwischen Lärmschutzwänden; auf beiden Seiten der Fahrbahn stehen Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" auf 70 km/h. Sie fahren in einer geschlossenen Ortschaft, und das sichtbare Verbotszeichen gilt für Motorräder. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass ein Zeichen B-33 in einer geschlossenen Ortschaft, das eine zulässige Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h angibt, für Pkw, Motorräder und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gilt - mit einigen Ausnahmen, darunter ein Motorrad, auf dem ein Kind im Alter bis 7 Jahre befördert wird, und ein Fahrzeug, das ein Kraftfahrzeug im weiteren Sinne (pojazd silnikowy) abschleppt. Ein Motorradfahrer, der allein oder mit einem erwachsenen Mitfahrer fährt, darf auf diesem Abschnitt also 70 km/h fahren, genauso wie ein Pkw-Fahrer. Das Motorrad ist in der Vorschrift neben dem Pkw genannt, deshalb gilt das Zeichen für das Motorrad. Ein Zweirad ist aber weniger stabil und schlechter zu sehen, deshalb hält ein Motorradfahrer bei höherer Geschwindigkeit einen größeren Sicherheitsabstand und achtet auf Autos, die den Fahrstreifen wechseln.

Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Verbotszeichen
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