Man darf mit einem PKW ein anderes Fahrzeug nicht abschleppen:
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A. Auf der Autobahn.
Erklärung
Mit einem Pkw dürfen Sie auf der Autobahn kein anderes Fahrzeug abschleppen - Antwort A. Auf einer Schnellstraße (B) und in einem verkehrsberuhigten Bereich (strefa zamieszkania) (C) ist das Abschleppen erlaubt, wenn die allgemeinen Bedingungen eingehalten werden.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Abschleppen auf der Autobahn, außer beim Abschleppen durch Fahrzeuge, die zum Abschleppen bestimmt sind, bis zur nächsten Ausfahrt oder bis zum nächsten Rastplatz (MOP). Ein Pkw, der ein Fahrzeug abschleppt, fährt höchstens 60 km/h, und auf der Autobahn wird bis zu 140 km/h gefahren - eine so langsame Fahrzeugkombination am Abschleppseil wäre lebensgefährlich. Wenn Ihr Auto auf der Autobahn liegen bleibt, rufen Sie den Pannendienst, der es mit einem Abschleppwagen oder einem Spezialfahrzeug zur nächsten Ausfahrt bringt. Außerhalb der Autobahn schleppen Sie mit höchstens 30 km/h in einer geschlossenen Ortschaft und 60 km/h außerhalb ab, mit Abblendlicht und mit einem Warndreieck am abgeschleppten Fahrzeug.
Rechtsgrundlage: Art. 31 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)