Łatweprawko
Frage Nr. 7588 3 Pkt. Fachfrage AA1A2

Haben Sie die Plicht, den Schutzhelm beim Lenken eines Motorrads zu tragen?

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Richtige Antwort

C. Ja, es sei denn, dass das Motorrad werkseitig mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.

Erklärung

Die Frage betrifft die Pflicht des Motorradfahrers, einen Schutzhelm zu tragen. Sie haben diese Pflicht, es sei denn, das Motorrad ist ab Werk mit Sicherheitsgurten ausgestattet - Antwort C.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrer eines Motorrads, eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs (Quad) oder eines Mopeds sowie die mit diesen Fahrzeugen beförderte Person verpflichtet sind, während der Fahrt Schutzhelme zu tragen, die den vorgeschriebenen technischen Bedingungen entsprechen; die Vorschrift gilt nicht für Motorräder, die ab Werk mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Antwort A macht den Helm fälschlich davon abhängig, ob ein Mitfahrer dabei ist - die Pflicht gilt für jede Fahrt, auch wenn Sie allein fahren. Antwort B macht aus der Pflicht eine Empfehlung, und das ist falsch: Für das Fahren ohne Helm droht ein Bußgeld (Strafzettel). Die Ausnahme betrifft seltene Bauarten, bei denen der Fahrer in einem Sitz mit Gurten sitzt, zum Beispiel einige Dreiräder. Der Helm muss eine Genehmigung (Kennzeichnung ECE 22) haben, gut passen und festgeschnallt sein - ein nicht festgeschnallter Helm fällt beim ersten Aufprall herunter. Denken Sie daran, dass bei einem Sturz am häufigsten der Kopf getroffen wird und dass ein Helm das Todesrisiko um etwa 40 Prozent verringert.

Rechtsgrundlage: Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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