Das tatsächliche Gesamtgewicht eines vom PKW gezogenen Anhängers darf nicht überschreiten:
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B. Die tatsächliche Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Erklärung
Die tatsächliche Gesamtmasse eines Anhängers, der von einem Pkw gezogen wird, darf die tatsächliche Gesamtmasse dieses Pkw nicht überschreiten - Antwort B. Die Leermasse des Autos (A) ist ein kleinerer Wert und ist hier nicht der Bezugspunkt, und eine Erhöhung um 40% (C) gilt für Lkw über 3,5 t - es geht dort nicht um eine Verringerung.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die tatsächliche Gesamtmasse eines Anhängers, der von einem Pkw, einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder einem Bus gezogen wird, die tatsächliche Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf; bei einem Anhänger, der von einem Lkw über 3,5 t gezogen wird, ist die Grenze die tatsächliche Masse dieses Lkw, erhöht um 40%. Die tatsächliche Gesamtmasse ist die Masse des Fahrzeugs mit Ladung und Personen in diesem Moment. Ein zu schwerer Anhänger lässt die Fahrzeugkombination "schlingern" und verlängert den Bremsweg, deshalb prüfen Sie vor der Fahrt auch die zulässige Anhängelast, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) des Autos eingetragen ist.
Rechtsgrundlage: Art. 62 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Art. 2 Nr. 55 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)