Łatweprawko
Frage Nr. 7455 3 Pkt. Fachfrage B
Bild zur Frage: Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

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Richtige Antwort

A. 30 km/h.

Erklärung

Das Zeichen rechts ist D-42 "Geschlossene Ortschaft", deshalb gilt hinter ihm das Limit von 50 km/h. Wenn Sie aber einen anderen Pkw abschleppen, gilt für Sie eine niedrigere Grenze: 30 km/h in einer geschlossenen Ortschaft - Antwort A. Das abgeschleppte Fahrzeug kann nur eingeschränkt bremsen und lenken, deshalb verringert das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) die Geschwindigkeit der Fahrzeugkombination.

Das Gesetz erlaubt das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im weiteren Sinne (pojazd silnikowy) nur unter der Bedingung, dass die Geschwindigkeit des abschleppenden Fahrzeugs 30 km/h in einer geschlossenen Ortschaft und 60 km/h außerhalb nicht überschreitet. Außerdem muss beim abschleppenden Fahrzeug das Abblendlicht eingeschaltet sein, das abgeschleppte Fahrzeug (außer einem Motorrad) hat hinten links ein reflektierendes Warndreieck oder sendet gelbe Blinksignale, und im abgeschleppten Fahrzeug sitzt eine Person mit Fahrerlaubnis, es sei denn, die Art des Abschleppens macht das Lenken überflüssig.

Rechtsgrundlage: Art. 31 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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