Hat man in der dargestellten Situation beim Parken auf der Straße die Pflicht, Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht in der Abenddämmerung auf einer unbeleuchteten Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein Auto am rechten Fahrbahnrand; wenn Sie Ihr Auto dort parken, sind Sie verpflichtet, das Standlicht (Positionsleuchten) oder die Parkleuchten einzuschalten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Führer eines Kraftfahrzeugs im weiteren Sinne (pojazd silnikowy) bei unzureichender Sicht beim Halten, das sich nicht aus der Verkehrslage ergibt, und beim Parken verpflichtet ist, die vorderen und hinteren Positionsleuchten oder die Parkleuchten zu benutzen; alle Lichter darf man nur an einer beleuchteten Stelle oder außerhalb der Fahrbahn und des Seitenstreifens ausschalten. Die Abenddämmerung ist schon eine unzureichende Sicht, und ein dunkles Auto auf einer unbeleuchteten Straße ist für herankommende Fahrer unsichtbar. Sie schalten das Standlicht oder die Parkleuchten auf der Seite zur Fahrbahn ein.
Rechtsgrundlage: Art. 52 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)