Łatweprawko
Frage Nr. 6891 2 Pkt. Fachfrage DD1
Bild zur Frage: Wann dürfen Sie in der Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht benutzen, wenn Sie einen Bus führen?

Wann dürfen Sie in der Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht benutzen, wenn Sie einen Bus führen?

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Richtige Antwort

B. Auf unbeleuchteten Straßen, wenn Sie andere Fahrer nicht blenden.

Erklärung

Auf dem Foto steht ein Bus in der Dämmerung im Stau auf einer mehrstreifigen Straße, vorne und hinten dichter Verkehr. Von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen dürfen Sie das Fernlicht auf unbeleuchteten Straßen einschalten, wenn Sie andere nicht blenden - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt es, von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht anstelle des Abblendlichts oder zusammen mit ihm nur auf unbeleuchteten Straßen zu benutzen und nur dann, wenn man andere Fahrzeugführer oder Fußgänger, die in einer Kolonne gehen, nicht blendet. Die Bedingung "unbeleuchtete Straße" ist also genauso wichtig wie das Nichtblenden - auf einer beleuchteten Straße darf man das Fernlicht nicht benutzen, deshalb ist Antwort A zu weit gefasst. Im dichten Nebel (Antwort C) wird das Fernlicht von den Wassertröpfchen zurückgeworfen und verschlechtert die Sicht - dann benutzen Sie das Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer. Im Stau, wie auf dem Foto, würde das Fernlicht die Fahrer vor Ihnen blenden.

Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 3 und Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Beleuchtung
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