Łatweprawko
Frage Nr. 3724 3 Pkt. Fachfrage B

Mit welchem der genannten Elemente ist jeder PKW auszustatten?

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Richtige Antwort

B. Mit dem Feuerlöscher.

Erklärung

Pflichtausstattung jedes Pkw ist der Feuerlöscher - Antwort B. Einen Erste-Hilfe-Kasten (A) und ein Reserverad (C) verlangen die Vorschriften nicht, auch wenn es sich lohnt, sie dabeizuhaben.

Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge bestimmt, dass ein Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) mit einem Feuerlöscher ausgestattet wird, der an einer Stelle angebracht ist, die bei Bedarf leicht zugänglich ist, und außerdem mit einem Warndreieck; die Anforderung gilt nicht für Motorräder. Ein Pulverlöscher mit einer Masse von 1 kg reicht, um einen Brand im Anfangsstadium zu löschen, zum Beispiel im Motorraum, bevor das Feuer den Innenraum erreicht. Sie bewahren ihn unter dem Sitz oder im Fach in der Tür auf, nicht im Kofferraum unter den Koffern, und prüfen alle paar Jahre das Ablaufdatum.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 13 und 14 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung

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