Dürfen an der Stelle, die mit der Haltestellelinie markiert ist, auschließlich berechtigte Fahrzeuge anhalten?
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JA
Erklärung
Rechts ist eine Bushaltestelle mit dem Zeichen D-15, und auf der Fahrbahn ist die Haltestellenlinie P-17 in Form eines Zickzacks gemalt. Sie kennzeichnet die Haltestelle und bedeutet, dass auf ihrer ganzen Länge nur berechtigte Fahrzeuge halten dürfen: Busse und andere Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs auf regulären Linien. Für alle anderen gilt hier ein Halteverbot.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Zeichen P-17 "Haltestellenlinie" die Haltestelle für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs kennzeichnet und bedeutet, dass das Halteverbot für andere Fahrzeuge auf der ganzen Länge der Linie gilt. Unabhängig von der Linie verbietet das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym), in einem Abstand von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel der Haltestelle zu halten.
Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 1 und § 51 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)