Łatweprawko
Frage Nr. 10974 1 Pkt. Grundfrage AM

Dürfen Sie in diesen Verkehrsbedingungen beim Fahren mit einem Moped bzw. einem leichten Quad das Tagfahrlicht nutzen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie nachts auf einer breiten Straße in der Stadt, die von einer Reihe Straßenlaternen beleuchtet ist; links fahren Sie an einer Straßenbahnhaltestelle und einem Fußgängerüberweg vorbei. Nach Einbruch der Dunkelheit dürfen Sie beim Fahren mit einem Moped oder einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug (Quad) das Tagfahrlicht nicht anstelle des Abblendlichts verwenden - die Antwort NEIN.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt, das Tagfahrlicht anstelle des Abblendlichts nur in der Zeit von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung und bei normalen Sichtverhältnissen zu verwenden. Nachts - auch auf einer gut beleuchteten Straße - müssen Sie das Abblendlicht eingeschaltet haben. Das Tagfahrlicht ist dafür da, dass das Fahrzeug am Tag sichtbar ist; es beleuchtet die Straße nicht und schaltet die Rückleuchten nicht ein, deshalb wäre das Fahrzeug nach Einbruch der Dunkelheit von hinten fast unsichtbar. Straßenlaternen ersetzen Ihre Beleuchtung nicht. Ein Moped und ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug sind klein, deshalb ist ihre Sichtbarkeit nach Einbruch der Dunkelheit besonders wichtig.

Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Beleuchtung
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