Dürfen Sie in der Situation geradeaus über die Kreuzung fahren?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße zwischen Wohnblocks und nähern sich einer Kreuzung; geradeaus, auf der anderen Seite der Kreuzung, steht ein rundes rotes Zeichen mit einem weißen waagerechten Streifen - B-2 "Einfahrt verboten". Sie dürfen nicht geradeaus über die Kreuzung fahren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-2 "Einfahrt verboten" das Verbot bedeutet, mit Fahrzeugen in die Straße oder die Fahrbahn von der Seite einzufahren, auf der das Zeichen steht; das Verbot gilt auch für Kolonnen von Fußgängern sowie für Reiter und Viehtreiber. Das Zeichen steht an der Einmündung der Straße, die geradeaus weitergeht, also ist diese Straße eine Einbahnstraße, und der Verkehr fließt auf ihr in Ihre Richtung - geradeaus zu fahren würde bedeuten, entgegen der Fahrtrichtung einzufahren, direkt auf die Fahrzeuge zu, die aus der Wohnsiedlung herausfahren. Unter dem Zeichen ist ein Zusatzzeichen - das Verbot gilt nicht für die darauf angegebenen Fahrzeuge (meist Fahrräder), aber für Sie im Auto gilt es vollständig. Sie können also links oder rechts abbiegen und das Ziel geradeaus über eine andere Straße erreichen. In Wohnsiedlungen mit einem Netz von Einbahnstraßen ist das Zeichen B-2 häufig - deshalb schauen Sie vor jeder Kreuzung nicht nur auf die Zeichen rechts, sondern auch auf die Einmündungen der Straßen auf der anderen Seite.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale