Dürfen Sie in dieser Situation mit einem PkW geradeaus fahren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer Straße an einer historischen Fachwerkkirche vorbei und nähern sich einer Kreuzung; rechts steht ein rundes Zeichen mit rotem Rand und dem Symbol eines Lkw - B-5 "Verbot der Einfahrt für Lkw". Als Fahrer eines Pkw dürfen Sie geradeaus weiterfahren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-5 "Verbot der Einfahrt für Lkw" den Verkehr folgender Fahrzeuge verbietet: Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, Zugmaschinen (ciągnik samochodowy), Spezialfahrzeuge und Fahrzeuge für besondere Zwecke mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie langsam fahrende Fahrzeuge; wenn auf dem Zeichen eine Tonnenzahl angegeben ist, gilt das Verbot für Fahrzeuge mit einer größeren Masse als der angegebenen. Ein Pkw gehört zu keiner dieser Gruppen, deshalb gilt das Zeichen nicht für Sie, und Sie fahren geradeaus weiter. Es gilt auch nicht für Kleinbusse und leichte Lieferwagen bis 3,5 t - diese Fahrzeuge sind im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) als "Lkw" eingetragen, überschreiten aber die Massegrenze nicht. Das Zeichen B-5 steht an Einfahrten in Stadtzentren und Wohnsiedlungen und vor schwachen Brücken, um die Fahrbahndecke und die Bewohner vor dem Lärm schwerer Fahrzeuge zu schützen.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 4 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale