Łatweprawko
Frage Nr. 10285 3 Pkt. Grundfrage B

Sollen Sie in der Situation dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren?

Richtige Antwort zeigen

Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer Siedlung mit Einfamilienhäusern auf einer Straße und nähern sich einer Kreuzung, an der es keine Zeichen gibt, die die Vorfahrt regeln; rechts steht ein geparktes rotes Auto. Sie sind nicht verpflichtet, dem Fahrzeug, das von links kommt, die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer beim Annähern an eine Kreuzung verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein und dem Fahrzeug, das von rechts kommt, die Vorfahrt zu gewähren, und wenn er links abbiegt - auch dem Fahrzeug aus der Gegenrichtung. An einer gleichrangigen Kreuzung (Kreuzung ohne Vorfahrtsregelung) ohne Zeichen gilt also die Rechts-vor-links-Regel: Sie gewähren dem die Vorfahrt, der von rechts kommt, und wer von links kommt, gewährt Ihnen die Vorfahrt, weil Sie sich auf seiner rechten Seite befinden. Ausnahmen sind ein Schienenfahrzeug, das unabhängig von der Seite Vorfahrt hat, und ein Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) mit eingeschalteten Signalen. Der Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens verlangt aber, auch nach links zu schauen: Der Fahrer von links kennt vielleicht die Regeln nicht, sieht Sie hinter den geparkten Autos nicht oder nimmt an, dass er auf einer Hauptstraße fährt. An eine gleichrangige Kreuzung fahren Sie mit einer Geschwindigkeit heran, die es Ihnen erlaubt, vor jedem anzuhalten, der einfährt, ohne die Vorfahrt zu gewähren, und Sie prüfen beide Seiten.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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