Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn aufgestellte Zeichen ein Verkehrsverbot für beide Fahrtrichtungen?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), und rechts zweigt eine neue Fahrbahn ab, die mit Leittafeln und einem runden Zeichen mit rotem Rand auf weißem Grund gesperrt ist - B-1 "Verkehrsverbot in beiden Richtungen". Dieses Zeichen bedeutet, dass man auf dieser Fahrbahn in keine Richtung fahren darf. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass B-1 das Verbot des Verkehrs von Fahrzeugen, Fußgängerkolonnen sowie Reitern und Viehtreibern auf der Straße bedeutet; ein Zusatzzeichen unter dem Zeichen kann bestimmte Fahrzeuge vom Verbot ausnehmen. Unterscheiden Sie es von B-2 "Einfahrt verboten" (roter Kreis mit einem weißen waagerechten Balken), das die Einfahrt nur von der Seite verbietet, an der es steht - die Straße ist dann vom anderen Ende aus befahrbar. Hier gibt es keine Ausnahmen, deshalb fahren Sie auf Ihrer Fahrbahn weiter.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale