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Führerscheinklassen in Polen: Alter, Berechtigungen, Fahrzeuge (2026)

Sechzehn Führerscheinklassen und die Straßenbahnberechtigung unterscheiden sich nach Fahrzeug, Mindestalter und Anforderungen. Wir haben sie nach dem Stand von September 2026 in einer Tabelle gesammelt, zusammen mit der neuen Grenze von 17 Jahren für Klasse B, den Regeln der Grundqualifikation für C und D und den Klassen, die in anderen enthalten sind.

Geprüft 11 September 2026 Veröffentlicht 11 September 2026 8 Min. Lesezeit

Dieser Beitrag betrifft den polnischen Führerschein und die in Polen geltenden Vorschriften. Rechtsstand geprüft am 11 September 2026.

In Polen gibt es 16 Führerscheinklassen, von AM bis D+E, dazu die Straßenbahnberechtigung. Die niedrigste Grenze sind 14 Jahre (AM), Klasse B bekommst du ab 17 Jahren, den Bus mit Klasse D ab 24 Jahren. Alter, Fahrzeuge und Ausnahmen wie die tiefere Grenze bei Grundqualifikation regelt das Gesetz über Fahrzeugführer.

Tabelle: Führerscheinklassen, Fahrzeuge und Mindestalter

Die Klassen und das Mindestalter legt das Gesetz über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami) fest (Art. 6 und Art. 8). Die Tabelle zeigt den Stand von September 2026, nach der Novelle, die das Alter für Klasse B gesenkt hat. Massen geben wir als zGM (zulässige Gesamtmasse) an, sofern nicht anders vermerkt.

Klasse Was du fährst Mindestalter
AM Kleinkraftrad (Motor bis 50 cm3 oder elektrisch bis 4 kW, bis 45 km/h), leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (Leermasse bis 350 kg, bis 45 km/h) 14 Jahre
A1 Motorrad bis 125 cm3, bis 11 kW und bis 0,1 kW/kg; dreirädriges Motorrad bis 15 kW 16 Jahre
A2 Motorrad bis 35 kW und bis 0,2 kW/kg 18 Jahre
A jedes Motorrad 24 Jahre (20 Jahre nach mindestens 2 Jahren mit A2)
B1 vierrädriges Kraftfahrzeug (Leermasse bis 400 kg für Personenbeförderung, bis 550 kg für Güterbeförderung) 16 Jahre
B Kraftfahrzeug mit zGM bis 3,5 t (ohne Bus und Motorrad), auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg 17 Jahre
B+E Fahrzeug der Klasse B mit Anhänger mit zGM bis 3,5 t 18 Jahre
C1 Kraftfahrzeug mit zGM von 3,5 t bis 7,5 t 18 Jahre
C1+E Fahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger, Kombination bis 12 t zGM 18 Jahre
C Kraftfahrzeug mit zGM über 3,5 t 21 Jahre (18 Jahre mit Grundqualifikation)
C+E Fahrzeug der Klasse C mit Anhänger 21 Jahre (18 Jahre mit Grundqualifikation)
D1 Bus bis 17 Personen einschließlich Fahrer, bis 8 m Länge 21 Jahre (18 Jahre mit Grundqualifikation bei Beförderung in Polen)
D1+E Fahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger 21 Jahre (18 Jahre mit Grundqualifikation bei Beförderung in Polen)
D Bus 24 Jahre (mit Grundqualifikation 21, bei Inlandsbeförderung 20 oder 18 Jahre)
D+E Fahrzeug der Klasse D mit Anhänger 24 Jahre (mit Grundqualifikation 21, bei Inlandsbeförderung 20 oder 18 Jahre)
T landwirtschaftliche Zugmaschine, langsam fahrendes Fahrzeug 16 Jahre
Straßenbahnberechtigung Straßenbahn 21 Jahre

Außerdem legt das Gesetz das Alter für Fahrzeuge ohne Führerschein fest: Fahrrad ab 10 Jahren, E-Scooter und Personentransportgerät (urządzenie transportu osobistego) ab 13 Jahren.

Was sich seit dem 3. März 2026 geändert hat

Die wichtigste Änderung ist Klasse B ab 17 Jahren. Eingeführt hat sie das Gesetz vom 17. Oktober 2025 (Dz.U. 2025 Pos. 1676). Ein vor dem 18. Geburtstag erworbener Führerschein hat aber Einschränkungen nach Art. 8a: Bis zum 18. Geburtstag fährst du nur in Polen, und 6 Monate lang beim Führen eines Kraftfahrzeugs, das kein vierrädriges Kraftfahrzeug ist, ausschließlich mit einer Begleitperson, die mindestens 25 Jahre alt ist und Klasse B seit 5 Jahren hat. Die Fristen für den Kurs, die Zustimmung der Eltern und die Probezeit für 17-Jährige beschreibt der eigene Ratgeber zum Führerschein vor dem 18. Geburtstag.

Dieselbe Novelle hat das Alter für den E-Scooter von 10 auf 13 Jahre angehoben. Die Grenzen aus Art. 8 für die übrigen Klassen blieben unverändert; seit dem 3. September 2026 haben sich dagegen die gesenkten Grenzen aus Art. 9 für Berufskraftfahrer (D, D1) geändert.

Den Kurs für jede Klasse kannst du 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Alters beginnen, die Prüfung einen Monat davor ablegen. Unter 18 Jahren brauchst du die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds.

Welche Klassen in anderen enthalten sind

Du musst keine eigene Prüfung für das Kleinkraftrad ablegen, wenn du einen Autoführerschein hast. Art. 6 des Gesetzes legt fest, welche Berechtigungen in höheren enthalten sind:

Du hast Klasse Du fährst auch Fahrzeuge der Klasse
A1, A2, B1, B AM
C1, C, D1, D, T AM
A A2, A1, AM
C C1

Die Regel ist einfach: Die höhere Klasse in derselben Gruppe umfasst die niedrigere. Das funktioniert aber nur innerhalb der Gruppe. Klasse B gibt keine A1, und B1 ersetzt nicht B. Ein vierrädriges Kraftfahrzeug, das kein leichtes ist, erfordert Klasse B1 oder höher, wonach eine Prüfungsfrage aus dem Katalog fragt.

Was Klasse B in Polen zusätzlich gibt

Klasse B ist die beliebteste Klasse, deshalb hat der Gesetzgeber ihr Berechtigungen hinzugefügt, die nur auf dem Gebiet Polens gelten (Art. 6 Abs. 3):

  1. Landwirtschaftliche Zugmaschine und langsam fahrendes Fahrzeug, auch mit leichtem Anhänger.
  2. Motorrad bis 125 cm3, bis 11 kW und bis 0,1 kW/kg oder dreirädriges Motorrad, wenn du Klasse B seit mindestens 3 Jahren hast.
  3. Kraftfahrzeug mit alternativem Antrieb mit zGM über 3,5 t bis 4250 kg, wenn das Mehrgewicht aus dem Antrieb resultiert, in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist und du Klasse B seit mindestens 2 Jahren hast.

Dazu kommen Anhänger. Ein leichter (bis 750 kg) fährt mit jeder Klasse B. Ein schwererer auch, wenn die zGM der Kombination 4250 kg nicht überschreitet, aber über 3,5 t Kombination brauchst du den Code 96 nach einer zusätzlichen praktischen Prüfung. Die Einzelheiten mit Beispielen haben wir im Artikel was man mit Klasse B fahren darf gesammelt, die Massegrenzen für Anhänger im Text über den Anhänger mit Klasse B, Code 96 und B+E.

Klasse A: 24 Jahre oder 20 Jahre nach A2

Zum Motorrad ohne Leistungsbeschränkung führen zwei Wege. Der erste: Du wartest bis 24 Jahre und legst direkt Klasse A ab. Der zweite, stufenweise: A1 ab 16 Jahren, A2 ab 18 Jahren, und nach mindestens 2 Jahren mit Klasse A2 legst du A schon mit 20 Jahren ab.

Der stufenweise Weg erfordert drei Prüfungen, erlaubt aber das Motorradfahren ab dem sechzehnten Lebensjahr. Dazu darf der Inhaber von Klasse B nach 3 Jahren in Polen ein Motorrad bis 125 cm3 ohne jede Prüfung fahren, was für einen Teil der Fahrer A1 ersetzt.

Klassen C und D: Grundqualifikation und psychologisches Gutachten

Die Lkw- und Busklassen haben höhere Altersgrenzen: C, C+E, D1 und D1+E ab 21 Jahren, D und D+E ab 24 Jahren. Art. 9 des Gesetzes senkt sie für Personen mit Grundqualifikation (kwalifikacja wstępna, Schulung für Berufskraftfahrer): C und C+E ab 18 Jahren, D und D+E ab 21 Jahren. Seit dem 3. September 2026 enthält Art. 9 in der neuen Fassung auch niedrigere Grenzen bei Inlandsbeförderung: D und D+E ab 20 Jahren bei Beförderung in Polen und ab 18 Jahren bei Beförderung auf Linienverkehren bis 50 km; D1 und D1+E ab 18 Jahren bei Beförderung in Polen.

Der zweite Unterschied sind die Untersuchungen. Für das Fahrschülerprofil PKK (Profil Kandydata na Kierowcę) für die Klassen C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E brauchst du neben dem ärztlichen ein psychologisches Gutachten. Für AM, A1, A2, A, B1, B, B+E und T ist kein psychologisches Gutachten erforderlich. Die ärztliche Untersuchung kostet höchstens 200 zł (PLN) (Stand September 2026); Umfang und Ablauf beschreiben wir im Text über die ärztliche Untersuchung für den Führerschein.

Was die Prüfung für die einzelnen Klassen kostet

Die Prüfungsgebühren legt das Regionalparlament der Woiwodschaft (sejmik) fest, deshalb unterscheiden sie sich im Land. In Masowien gelten seit dem 1. Januar 2026 die Sätze aus dem Beschluss Nr. 179/25 des Sejmik der Woiwodschaft Masowien (Stand September 2026):

Prüfungsteil Klassen Gebühr
theoretisch alle 56,98 zł
praktisch AM, A1, A2, A, B1, B, C1, D1, T, Straßenbahnberechtigung 229,99 zł
praktisch B96, B+E, C1+E, C, C+E, D, D+E, D1+E 288,00 zł

In anderen Woiwodschaften sind die Beträge ähnlich. Die Anmeldewege, die Erstattung der Gebühr und die Terminänderung beschreibt der Artikel über Prüfungsgebühren und die Anmeldung über info-kierowca.

Wie du mehrere Klassen auf einmal ablegst

Den Theorieteil kannst du bei einem Termin für mehrere Klassen ablegen. Die Grundprüfung dauert 25 Minuten, und für jede weitere Klasse rechnet das System 25 Minuten dazu. Für jede Klasse löst du einen eigenen Satz von 32 Fragen (§ 20 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung). Wer für A1 ausgebildet wird, kann bei derselben Gelegenheit AM ablegen (Art. 50 Abs. 4).

Eine bestandene Theorie gilt unbefristet und befreit vom Theorieteil des Kurses. Die praktische Prüfung findet gesondert statt, mit dem für die jeweilige Klasse passenden Fahrzeug.

Internationaler Führerschein und Fahrten ins Ausland

Den internationalen Führerschein stellt jeder Starost (starosta: Kreisbehörde, die Führerscheine ausstellt) auf Antrag aus, auf Grundlage des nationalen Dokuments (Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes über Fahrzeugführer). Ob du ihn brauchst, prüfst du vor der Reise in den Vorschriften des Ziellandes.

Zwei Dinge gelten außerhalb Polens nicht: die zusätzlichen Berechtigungen aus Klasse B (Zugmaschine, 125er-Motorrad nach 3 Jahren, Fahrzeug bis 4250 kg mit alternativem Antrieb) sowie der mit 17 Jahren erworbene Führerschein der Klasse B, der bis zum 18. Geburtstag ausschließlich im Inland gilt.

Mit welcher Klasse anfangen

Wähle die Klasse nach dem Fahrzeug, das du wirklich fahren wirst, und nicht nach der niedrigsten Altersgrenze. Wenn das Ziel das Auto ist, gibt Klasse B ab 17 Jahren auch das Kleinkraftrad und nach 3 Jahren ein leichtes Motorrad. Ein Jugendlicher, der früher fahren will, hat Klasse AM ab 14 Jahren.

Die Theorie sieht für jede Klasse gleich aus: 32 Fragen, 25 Minuten, Schwelle 68 von 74 Punkten. Nur der Pool der Spezialfragen unterscheidet sich, deshalb übe mit der Probeprüfung für deine Klasse: Klasse B, Klasse A, Klasse C oder Klasse AM. Ein praktischer Tipp: Zieh vom Mindestalter 3 Monate ab und melde dich an diesem Tag zum Kurs an, das PKK und die ärztliche Untersuchung erledigst du noch früher.

Häufige Fragen

Wie viele Führerscheinklassen gibt es in Polen?

Sechzehn: AM, A1, A2, A, B1, B, B+E, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D, D+E und T. Ein eigenes Dokument ist die Berechtigung zum Führen einer Straßenbahn, ausgestellt ab 21 Jahren.

Ab wie viel Jahren kann man den Führerschein der Klasse B machen?

Ab 17 Jahren, seit dem 3. März 2026. Bis zum 18. Geburtstag gilt ein solcher Führerschein nur in Polen, und in den ersten 6 Monaten ist eine Begleitperson erforderlich. Den Kurs beginnst du 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Darf ich mit Klasse B Motorrad fahren?

Nur in Polen und nur ein leichtes: ein Motorrad bis 125 cm3, bis 11 kW und bis 0,1 kW/kg, wenn du Klasse B seit mindestens 3 Jahren hast. Für ein stärkeres Motorrad brauchst du A1, A2 oder A.

Ab wie viel Jahren kann man Klasse A machen?

Ab 24 Jahren ohne vorherige Berechtigungen oder ab 20 Jahren, wenn du seit mindestens 2 Jahren Klasse A2 hast. Klasse A umfasst auch A2, A1 und AM.

Wann ist ein psychologisches Gutachten nötig?

Bei den Klassen C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B1, B, B+E und T reicht das ärztliche Gutachten.

Kann man die Theorie für zwei Klassen an einem Tag ablegen?

Ja. Die Theorieprüfung dauert 25 Minuten, und jede weitere Klasse verlängert sie um 25 Minuten. Die praktische Prüfung legst du für jede Klasse gesondert ab.

Wo bekommt man den internationalen Führerschein?

Bei jedem Starost, auf Antrag und auf Grundlage des polnischen Führerscheins. Die zusätzlichen Berechtigungen aus Klasse B (Art. 6 Abs. 3), zum Beispiel das 125er-Motorrad nach 3 Jahren, gelten nur in Polen.

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Quellen

  1. Ustawa z dnia 5 stycznia 2011 r. o kierujących pojazdami (tekst jednolity Dz.U. 2025 poz. 1226) , Dziennik Ustaw (2025-09)
  2. Ustawa z dnia 17 października 2025 r. o zmianie ustawy Prawo o ruchu drogowym oraz niektórych innych ustaw (Dz.U. 2025 poz. 1676) , Dziennik Ustaw (2025-12)
  3. Rozporządzenie Ministra Infrastruktury z dnia 24 listopada 2023 r. w sprawie egzaminowania osób ubiegających się o uprawnienia do kierowania pojazdami (Dz.U. 2023 poz. 2659) , Dziennik Ustaw (2023-12)
  4. Zmiana wysokości opłat za egzaminy od 1 stycznia 2026 , WORD Warszawa (2025-12)
  5. Egzamin teoretyczny , WORD Warszawa (2026-01)
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