Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie führen, wenn Sie den Führerschein Klasse A haben?
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A. Kraftrad mit Beiwagen.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Rückseite eines Führerscheins mit der Eintragung der Klasse A, gültig vom 19.01.13 bis 19.01.28. Mit einem Führerschein der Klasse A dürfen Sie ein Motorrad mit Beiwagen fahren - Antwort A.
Das Gesetz über Fahrzeugführer bestimmt, dass der Führerschein der Klasse A zum Fahren eines Motorrads und der Fahrzeuge der Klasse AM (Moped und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) berechtigt. Ein Motorrad im Sinne des Gesetzes ist ein zweirädriges Fahrzeug, ein zweirädriges Fahrzeug mit Beiwagen oder ein dreirädriges Fahrzeug mit symmetrisch angeordneten Rädern - ein Motorrad mit Beiwagen gehört also ohne zusätzliche Eintragungen zur Klasse A. Ein vierrädriges Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) mit einer Leermasse bis 550 kg (Antwort B) ist ein Quad (czterokołowiec) - es erfordert die Klasse B1 oder B; die Klasse A erlaubt nur ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (Quad, bis 350 kg, bis 45 km/h). Ein langsam fahrendes Fahrzeug (Antwort C) erfordert die Klasse T, B oder eine andere im Gesetz genannte Klasse, nicht A. Denken Sie daran, dass die Klasse A auch die Berechtigungen A1 und A2 umfasst und dass man die volle Klasse A ab 24 Jahren erwerben kann oder ab 20 Jahren, wenn man zwei Jahre lang A2 hatte.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami); Art. 2 Nr. 42b, 42c und 45 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)