Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie führen, wenn Sie den Führerschein Klasse A2 haben?
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A. Dreirädriges Kraftrad mit der Leistung bis 15 kW.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Rückseite eines Führerscheins, in dem nur die Klasse A2 eingetragen ist, mit dem Ausstellungsdatum 19.01.13 und der Gültigkeit bis 19.01.28. Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen Sie ein dreirädriges Motorrad mit einer Leistung von höchstens 15 kW fahren - Antwort A.
Das Gesetz über Fahrzeugführer bestimmt, dass der Führerschein der Klasse A2 zum Fahren eines Motorrads mit einer Leistung bis 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse bis 0,2 kW/kg, eines dreirädrigen Motorrads mit einer Leistung bis 15 kW und der Fahrzeuge der Klasse AM berechtigt. Ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Quad) mit einer Leermasse von 550 kg (Antwort B) erfordert die Klasse B1 oder B, und ein langsam fahrendes Fahrzeug (Antwort C) die Klasse T oder, in Polen, eine der Klassen B, C1, C, D1 oder D. Für ein dreirädriges Motorrad mit einer Leistung über 15 kW braucht man die Klasse A (ab 21 Jahren), und in Polen reicht auch ein Führerschein der Klasse B, den man seit mindestens 3 Jahren besitzt. Die Klasse A2 können Sie ab 18 Jahren erwerben, und nach zwei Jahren Besitz die Klasse A schon mit 20 Jahren.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 11 sowie Abs. 3 Nr. 1 und 4 und Art. 8 Abs. 1 Nr. 3-5 des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami)