- Auf einen Blick
- Gruppe
- Verbotszeichen · 39 von 46
- Form
- Kreis (B-20: Achteck)
- Farben
- Weißer Grund, roter Rand, schwarzes Symbol; Zonenzeichen auf weißer Tafel
- Rechtsgrundlage
- § 28 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- 1 Frage
B-37 Parkverbot an ungeraden Tagen
Was es bedeutet
Verbietet das Parken an ungeraden Monatstagen auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht. Das Verbot gilt nicht von 21:00 bis 24:00 Uhr, damit das Fahrzeug umgestellt werden kann. Zusammen mit B-38 auf der anderen Straßenseite ermöglicht es wechselseitiges Parken.
Verwandte Zeichen
Prüfungsfragen mit diesem Zeichen
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