Soll man in dieser Situation auf die Einfahrt auf die Kreuzung warten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto nähern Sie sich einer breiten Kreuzung in der Stadt, über die Autos fahren; die Ampel rechts zeigt Rot, darüber hängt das Zeichen D-6b, und vor Ihnen ist ein Fußgängerüberweg. Sie müssen auf die Einfahrt in die Kreuzung warten. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Signal der Ampel S-1 das Verbot bedeutet, hinter die Ampel einzufahren, und dass das Anhalten des Fahrzeugs wegen eines Signals vor der Haltelinie erfolgen soll und, wenn es keine gibt, vor der Ampel. Rotes Licht gilt ohne Bedingungen: Es spielt keine Rolle, dass die Kreuzung für einen Moment leer scheint oder dass niemand über den Überweg geht - in dieser Zeit haben andere Zufahrten Grün, und Fahrzeuge können mit hoher Geschwindigkeit einfahren. Bei Rot dürfen Sie auch nicht auf dem Nachbarfahrstreifen an der Ampel vorbeifahren oder rechts abbiegen, wenn nicht der grüne Pfeil S-2 leuchtet. Sie halten vor dem Überweg an - vor der Haltelinie, und wenn es keine gibt, vor der Ampel -, warten auf Grün und fahren erst los, nachdem Sie geprüft haben, ob die Kreuzung frei ist und ob niemand noch über den Überweg geht.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 3 und § 99 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)