Łatweprawko
Frage Nr. 10152 3 Pkt. Grundfrage B

Darf man in der Situation links abbiegen, ohne anzuhalten?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie durch eine Straße in einer Ortschaft und nähern sich einer Kreuzung; rechts steht das Zeichen B-20 "STOP", im Hintergrund ist eine Backsteinkirche zu sehen. Sie dürfen nicht nach links abbiegen, ohne anzuhalten. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-20 das Verbot bedeutet, in die Kreuzung einzufahren, ohne vor der Vorfahrtsstraße anzuhalten, sowie die Pflicht, den Fahrzeugführern auf dieser Straße die Vorfahrt zu gewähren. Das Anhalten soll an der dafür bestimmten Stelle erfolgen und, wenn es keine gibt, dort, wo sich der Fahrzeugführer vergewissern kann, dass er den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße nicht behindert. Die Pflicht zum Anhalten hängt nicht von der Richtung ab, in die Sie fahren wollen, und auch nicht davon, ob jemand kommt - Sie halten auch an einer leeren Kreuzung an, und ein "Durchrollen" im Schritttempo ist kein Anhalten. Das Linksabbiegen ist hier das schwierigste Manöver: Sie kreuzen beide Fahrtrichtungen der Vorfahrtsstraße. Deshalb schauen Sie nach dem Anhalten nach links, nach rechts und noch einmal nach links und fahren erst los, wenn Sie niemanden zum Bremsen zwingen. Den Blinker schalten Sie rechtzeitig ein, noch vor dem Anhalten, damit die Fahrer hinter Ihnen wissen, worauf Sie warten.

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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