Sie fahren einen PkW eine Schnellstraße mit zwei Fahrbahnen. Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit dürfen Sie fahren?
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Richtige Antwort
B. 120 km/h
Erklärung
Auf einer Schnellstraße mit zwei Fahrbahnen dürfen Sie mit dem Pkw höchstens 120 km/h fahren - Antwort B. Ein Limit von 110 km/h gibt es in den polnischen Vorschriften nicht, und 130 km/h ist ein Limit aus einigen anderen Ländern, nicht aus Polen.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) legt für Pkw, Motorräder und Lkw bis 3,5 t folgende Limits außerhalb geschlossener Ortschaften fest: 140 km/h auf der Autobahn, 120 km/h auf der Schnellstraße mit zwei Fahrbahnen, 100 km/h auf der Schnellstraße mit einer Fahrbahn sowie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Richtung, 90 km/h auf den übrigen Straßen. Die Zeichen B-33 können dieses Limit senken, aber niemals erhöhen.
Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)