Wie viel beträgt die maximale Länge einer Fahrzeugkombination, die aus einem Kraftrad und Anhänger besteht?
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B. 4 m.
Erklärung
Auf dem Foto zieht ein großes Tourenmotorrad mit zwei Personen einen kleinen Gepäckanhänger. Die maximale Länge einer Fahrzeugkombination aus Motorrad und Anhänger beträgt 4 m - Antwort B.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Länge einer Fahrzeugkombination aus Motorrad und Anhänger 4 m nicht überschreiten darf; dieselbe Grenze gilt für ein Moped, ein Fahrrad und einen Fahrradwagen (wózek rowerowy) mit Anhänger. Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge wiederholt diese Zahl bei den zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen. Vier Meter sind nicht viel - ein großes Motorrad allein hat etwa 2,5 m, für den Anhänger mit Deichsel bleiben also etwa 1,5 m. Es geht darum, dass die Kombination wendig und stabil bleibt: Ein längerer Anhänger am Motorrad beginnt bei höherer Geschwindigkeit zu "schlingern" und erschwert das Überholen. Weitere Grenzen: Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf weder die Leermasse des Motorrads noch 100 kg überschreiten, und die Kombination darf aus höchstens zwei Fahrzeugen bestehen. Die Antworten 5 m und 3 m entsprechen nicht der Vorschrift.
Rechtsgrundlage: Art. 62 Abs. 4a Nr. 2 und Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 2 Abs. 1 Nr. 11 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung