Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug in der Haltebucht anhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie eine breite Straße in der Stadt entlang, und rechts sehen Sie die Haltebucht einer Haltestelle mit Pflasterbelag und dem Zeichen D-15 "Bushaltestelle". Vor der Haltebucht steht auch das Zeichen B-36 "Halteverbot". Sie dürfen Ihr Fahrzeug in dieser Haltebucht nicht anhalten - sie ist für Busse bestimmt. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel, die eine Haltestelle kennzeichnet, und an einer Haltestelle mit Haltebucht auf ihrer ganzen Länge. Die Haltebucht erlaubt dem Bus, den Fahrstreifen zu verlassen, damit die Ein- und Aussteigenden die Fahrbahn nicht blockieren; ein Auto, das in der Haltebucht steht, zwingt den Bus, auf dem Fahrstreifen zu halten, und die Fahrgäste, zwischen den Fahrzeugen auszusteigen. Unabhängig davon bestimmt die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale, dass das Zeichen B-36 ein Halteverbot auf dieser Straßenseite bedeutet. Die einzige Ausnahme von diesen Verboten ist das Halten, das sich aus den Verkehrsbedingungen oder aus den Verkehrsvorschriften ergibt, zum Beispiel im Stau. Für ein kurzes Parken suchen Sie einen Platz hinter dem Ende der Haltebucht, weiter als 15 m vom Zeichen entfernt.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 28 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale