Hat der Fahrzeugführer das Fahrzeug richtig abgesichert, bevor er es verlassen hat?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Im Video zieht der Fahrer nach dem Anhalten den Schlüssel aus dem Zündschloss, zieht den Hebel der Feststellbremse an und steigt aus, wobei er die Umgebung prüft. Er hat das Fahrzeug richtig gesichert: Er hat es mit der Bremse festgesetzt und den Schlüssel mitgenommen, damit kein Unbefugter es starten kann. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, beim Parken das Fahrzeug so zu sichern, dass es von einer unbefugten Person nicht in Betrieb gesetzt werden kann, und andere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die nötig sind, um einen Unfall zu vermeiden; es verbietet auch, sich vom Fahrzeug zu entfernen, wenn der Motor läuft. Der Schlüssel in der Tasche und die angezogene Bremse sind das Minimum; an einer Steigung oder im Gefälle legen Sie zusätzlich einen Gang ein (bergauf den ersten, bergab den Rückwärtsgang) und drehen die Räder zum Bordstein, und beim Aussteigen vergewissern Sie sich, dass Sie die Tür nicht vor einem herankommenden Fahrzeug öffnen. Zum Schluss schließen Sie das Auto ab.
Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 5 und Art. 60 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)