Ist in der Zone, in die Sie eingefahren sind, nur an den dafür bestimmten Stellen parken?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie in eine Straße in einer Wohnsiedlung ein, an der das Zeichen D-40 "verkehrsberuhigter Bereich" (strefa zamieszkania) steht; entlang der Fahrbahn stehen auf abgegrenzten Plätzen auf beiden Seiten geparkte Autos. In diesem Bereich ist das Parken nur an den dafür bestimmten Stellen erlaubt - die Antwort JA.
Das Zeichen D-40 bedeutet die Einfahrt in einen verkehrsberuhigten Bereich. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Parken im verkehrsberuhigten Bereich an anderen Stellen als den dafür bestimmten, also stellen Sie ein Moped oder ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Quad) nur auf einem gekennzeichneten Parkplatz ab. Im verkehrsberuhigten Bereich darf der Fußgänger die ganze Breite der Straße benutzen und hat Vorrang vor Fahrzeugen, und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Ein irgendwo abgestelltes Fahrzeug könnte spielende Kinder verdecken oder Fußgängern den Weg versperren. Der Bereich endet erst am Zeichen D-41 "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs".
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 2 Nr. 4, Art. 11 Abs. 5 und Art. 20 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale