Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?
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JA
Erklärung
Vor der Kreuzung fahren Sie an dem Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" vorbei. Es bedeutet, dass Sie auf einer Vorfahrtsstraße fahren und die Einmündungen der Querstraßen untergeordnet sind. Das Fahrzeug, das von rechts kommt, muss Ihnen die Vorfahrt gewähren, also haben Sie an dieser Kreuzung Vorfahrt vor ihm.
Die Rechts-vor-links-Regel aus dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) gilt nur dort, wo die Vorfahrt nicht durch Zeichen oder Signale bestimmt ist. Das Zeichen D-1 bedeutet den Anfang oder die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße, und die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale definiert sie als Straße, auf der ein Fahrzeugführer, der sich einer Kreuzung nähert, Vorfahrt vor den Fahrzeugführern hat, die auf einer untergeordneten Straße kommen. Trotz Vorfahrt müssen Sie aber weiter beobachten: Wenn Sie sich der Kreuzung nähern, sind Sie weiterhin besonders vorsichtig.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)