Łatweprawko
Frage Nr. 7349 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Verbietet in der dargestellten Situation das Blinksignal die Einfahrt in den Straßenbahnübergang?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße in der Stadt auf einen Straßenbahnübergang zu, vor dem eine Ampel gelbes Blinklicht zeigt, und darunter steht das Zeichen A-21 "Straßenbahn". Das gelbe Blinklicht verbietet nicht, auf den Straßenbahnübergang zu fahren - es warnt und verlangt besondere Vorsicht. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass ein blinkendes oder dauerhaftes gelbes Signal auf einem Hindernis oder ein gelbes Blinklicht einer Ampel vor einer bestehenden Gefahr oder Verkehrsbehinderung warnt und besondere Vorsicht verlangt. Das rote Signal würde ein Einfahrverbot bedeuten. An einem Straßenbahnübergang gelten außerdem die Regeln wie an einem Bahnübergang: Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, besonders vorsichtig zu sein und sich zu vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, und die Straßenbahn hat Vorfahrt, egal von welcher Seite sie kommt. Sie fahren langsamer, schauen in beide Richtungen die Gleise entlang und fahren hinüber, wenn keine Straßenbahn kommt.

Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 6 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 28 Abs. 1 und 6 sowie Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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