Łatweprawko
Frage Nr. 8573 3 Pkt. Grundfrage B

Soll man in dieser Situation beim Linksabbiegen an der Kreuzung dem Fahrzeug rechts die Vorfahrt gewähren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung in der Stadt; rechts steht das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" mit dem Zusatzzeichen T-6a, auf dem die dicke Linie der Vorfahrtsstraße nach links abbiegt und eine dünne nach rechts abgeht; daneben stehen das Zeichen A-30 mit dem Zusatzzeichen "straż - wyjazd" (Feuerwehrausfahrt) und B-36. Wenn Sie links abbiegen, sind Sie nicht verpflichtet, dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt zu gewähren - es kommt von einer untergeordneten Straße. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-1 den Anfang oder die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße bedeutet und das Zusatzzeichen T-6a darunter den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt; die dicke Linie ist die Vorfahrtsstraße, die dünnen sind untergeordnete Straßen. Da die Hauptstraße nach links abbiegt, bleiben Sie beim Linksabbiegen auf ihr, und das Fahrzeug von rechts kommt von einer untergeordneten Straße und sieht das Zeichen A-7 oder B-20 - es muss Ihnen die Vorfahrt gewähren. Trotz der Vorfahrt müssen Sie vorsichtig sein: Sie zeigen das Abbiegen mit dem Blinker an, beobachten, ob der Fahrer von rechts wirklich anhält, und achten auf ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge und auf den Fußgängerüberweg.

Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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