Gilt das Verbot auf dem Zeichen von seiner Aufstellung bis zur nächsten Kreuzung?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn im Gleisbereich über eine Brücke, und rechts vom Gleis steht das Zeichen BT-1 "Geschwindigkeitsbegrenzung" mit der Zahl 20. Das Verbot dieses Zeichens gilt nicht bis zur nächsten Straßenkreuzung - die Antwort NEIN.
Das Zeichen BT-1 verbietet dem Straßenbahnfahrer, der auf dem Gleis fährt, an dem das Zeichen steht, die auf dem Zeichen angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Das Verbot gilt ab der Stelle des Zeichens bis zur nächsten Gleiskreuzung (Gleisverzweigung) oder bis zum Zeichen BT-2 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung". Es zählt also die Kreuzung der Gleise und nicht die Kreuzung der Straßen. Eine Straßenkreuzung, an der das Gleis kein anderes Gleis kreuzt und sich nicht verzweigt, beendet diese Begrenzung nicht.
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 1-2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale