Für wen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesen Verkehrszeichen?
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B. Für den Motorradfahrer.
Erklärung
Auf dem Bild ist das Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" auf 50 km/h mit dem Zusatzzeichen T-23a zu sehen, das ein Motorrad zeigt. Diese Begrenzung gilt für den Motorradfahrer - Antwort B.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-33 das Verbot bedeutet, die auf dem Zeichen angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten, und dass eine Aufschrift oder ein Symbol auf dem Zusatzzeichen unter dem Zeichen ein fester Bestandteil des Zeichens ist; das Zusatzzeichen T-23a zeigt Motorräder an, daher gilt das Verbot nur für Motorradfahrer. Die Zusatzzeichen der Reihe T-23 schränken den Adressaten des Zeichens ein: T-23a ist ein Motorrad, T-23b ein Lkw, T-23c eine landwirtschaftliche Zugmaschine und so weiter. Der Mopedfahrer (Antwort A) ist kein Motorradfahrer - ein Moped ist eine eigene Fahrzeugart mit einem Motor bis 50 cm3 und einer auf 45 km/h begrenzten Geschwindigkeit -, daher gilt dieses Zeichen nicht für ihn, obwohl er ohnehin nicht schneller als 45 km/h fahren kann. Antwort C kehrt den Sinn des Zusatzzeichens um: Das Zeichen mit T-23a gilt ausschließlich für Motorräder, und alle anderen Kraftfahrzeuge im weiteren Sinne (pojazdy silnikowe) fahren hier nach den allgemeinen Limits. Solche Zeichen findet man auf Straßen mit engen, rutschigen Kurven, wo Zweiräder besonders gefährdet sind.
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 2 Nr. 1 sowie § 2 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 45 und 46 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)