Dürfen Sie einen Anhänger ohne seitliche Rückstrahler abschleppen, wenn Sie eine landwirtschaftliche Zugmaschine fahren?
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Richtige Antwort
B. Nein.
Erklärung
Auf dem Foto zieht eine blaue Zugmaschine einen roten zweiachsigen Anhänger mit einem gelben Schutzgitter hinten. Einen Anhänger ohne seitliche Rückstrahler dürfen Sie nicht ziehen - Antwort B.
Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge verlangt, dass jeder Anhänger, auch einer, der für eine landwirtschaftliche Zugmaschine bestimmt ist, seitliche Rückstrahler hat - meistens orange, entlang der Seite verteilt. Nachts zeigen gerade sie den Fahrern an einer Kreuzung oder bei der Ausfahrt aus einer untergeordneten Straße, dass sich quer über die Straße ein langer Anhänger bewegt und nicht nur eine Zugmaschine mit Scheinwerfern. Bei Kraftfahrzeugen (pojazdy samochodowe) gilt die Pflicht für solche, die länger als 6 m sind, aber beim Anhänger spielt die Länge keine Rolle, deshalb ist Antwort C falsch. Antwort A widerspricht den Anforderungen direkt. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob die Rückstrahler nicht gebrochen oder mit Schlamm verschmiert sind - ein schmutziger Rückstrahler wirkt fast so, als wäre er nicht da.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 Nr. 11 und § 47 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung