Von der Einhaltung welcher Vorschrift sind Sie entbunden, wenn Sie eine landwirtschaftliche Zugmaschine bei der Durchführung der Ordnungsarbeiten auf der Straße fahren?
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A. Auf der Fahrbahn zu fahren.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine rote Zugmaschine mit einem gelben Schneepflug und einer Blinkleuchte auf dem Kabinendach, mit einem kleinen Anhänger hinten - ein Fahrzeug, das für Reinigungsarbeiten (prace porządkowe) vorbereitet ist. Bei solchen Arbeiten auf der Straße sind Sie von der Pflicht befreit, auf der Fahrbahn zu fahren - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt dem Fahrer eines Fahrzeugs, das Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchführt, unter der Bedingung, dass er besonders vorsichtig ist, die Vorschriften über die Pflicht, auf der Fahrbahn oder an ihrem rechten Rand zu fahren, sowie über das Halten und Parken nicht einzuhalten. Beim Schneeräumen dürfen Sie also auf den Seitenstreifen fahren, und auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung sowie außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie beim Schneeräumen auch am linken Rand fahren; auf dem Gehweg (droga dla pieszych) fahren Sie nur, wenn das die Fußgänger nicht gefährdet. Das Verbot des Rückwärtsfahrens auf der Autobahn (Antwort B) ist von dieser Befreiung nicht umfasst. Die Pflicht, Schienenfahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren (Antwort C), bleibt ebenfalls - weder ein Zug noch eine Straßenbahn hält vor dem Schneepflug an. Das Fahrzeug sollte bei den Arbeiten gelbe Blinklichtsignale aussenden.
Rechtsgrundlage: Art. 54 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)