Welche von den Kennzeichnungen der Straßenbahn, außer der Linienkennzeichnung, ist erforderlich?
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A. Wagennummer.
Erklärung
Die Frage betrifft die vorgeschriebenen Kennzeichnungen einer Straßenbahn. Außer der Linienkennzeichnung ist die Wagennummer vorgeschrieben - die Antwort A.
Eine Straßenbahn wird nicht wie Autos zugelassen und hat keine Kennzeichenschilder (Antwort B). Sie wird durch die Wagennummer identifiziert, die der Verkehrsbetrieb vergibt und die am Wagenkasten angebracht wird. Mit ihr kann man ein bestimmtes Fahrzeug benennen, zum Beispiel nach einem Verkehrsereignis oder bei der Meldung einer Störung. Das Logo und der Name der Stadt (Antwort C) sind oft auf Straßenbahnen angebracht, aber sie sind keine vorgeschriebene Kennzeichnung. Die Linienkennzeichnung informiert dagegen die Fahrgäste über die Liniennummer und die Fahrtrichtung, und der Straßenbahnfahrer achtet darauf, dass sie aktuell ist.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 2. März 2011 über die technischen Bedingungen von Straßenbahnen und Oberleitungsbussen und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung (Dz.U. nr 65 poz. 344)