Łatweprawko
Frage Nr. 3723 3 Pkt. Fachfrage B

Mit welchem der genannten Zubehörelemente ist jeder PKW auszustatten?

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Richtige Antwort

A. Warndreieck.

Erklärung

Pflichtausstattung jedes Pkw ist das Warndreieck - Antwort A. Ein Erste-Hilfe-Kasten (B) und ein Reserverad (C) werden empfohlen, aber die Vorschriften verlangen sie nicht.

Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge bestimmt, dass ein Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) mit einem Warndreieck zum Aufstellen auf der Straße ausgestattet wird, das vor einem liegen gebliebenen Fahrzeug warnt, und mit einem Feuerlöscher an einer leicht zugänglichen Stelle; beide Anforderungen gelten nicht für Motorräder. Das Warndreieck ist nötig, weil das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) vorschreibt, das Parken eines beschädigten Fahrzeugs kenntlich zu machen: Auf der Autobahn und der Schnellstraße stellt man das Warndreieck 100 m hinter dem Fahrzeug auf, auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 30-50 m dahinter und in geschlossenen Ortschaften hinter dem Fahrzeug oder auf dem Fahrzeug. Ein fehlendes Warndreieck bedeutet ein Bußgeld (Strafzettel) und, was noch schlimmer ist, keinen Schutz bei einer Panne.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 13 und 14 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung; Art. 50 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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