Łatweprawko
Frage Nr. 7384 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie das Fahrzeug auf dem links sichtbaren Radweg parken?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße durch einen Wald hinter Autos; links verläuft, durch einen Grünstreifen getrennt, ein roter Radweg. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht auf dem Radweg parken. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, einem Radweg, einem Radfahrstreifen und in einem Aufstellbereich für Radfahrer (śluza rowerowa), mit Ausnahme eines Fahrrads; das Halteverbot umfasst erst recht das Parken. Der Radweg ist nur für Radfahrer bestimmt - ein Auto, das dort parkt, zwingt sie, auf die Fahrbahn zwischen die Autos auszuweichen, und auf einer Straße außerhalb der Stadt ist das eine echte Gefahr. Außerdem ist das Halten auf der linken Seite der Fahrbahn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verboten, und das Einfahren auf einen Radweg, der mit dem Zeichen C-13 gekennzeichnet ist, ist für andere Fahrzeuge nicht erlaubt. Sie parken auf einem Waldparkplatz oder in einer ausgewiesenen Parkbucht.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 7 und 11 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 37 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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