Dürfen Sie das Fahrzeug hinter diesem Zeichen an einer beliebigen Stelle auf dem Fahrbahn parken, wenn dies den Verkehr nicht behindert?
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NEIN
Erklärung
Das Zeichen D-40 "verkehrsberuhigter Bereich" (strefa zamieszkania) führt besondere Regeln ein: Der Fußgänger hat Vorrang, die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt, und parken darf man nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Auf dem Foto sieht man solche Stellen: Parkbuchten auf beiden Seiten, die mit dem Zeichen D-18 gekennzeichnet sind. Das Auto an einer beliebigen Stelle auf der Fahrbahn stehen zu lassen, ist hier verboten, auch wenn es niemanden stört.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Parken im verkehrsberuhigten Bereich an anderen Stellen als an den dafür vorgesehenen. Das ist eine andere Logik als auf einer normalen Straße, wo Sie überall parken, wo es kein Verbot gibt. Im verkehrsberuhigten Bereich suchen Sie nicht nach einem Verbot, sondern nach einer ausdrücklichen Erlaubnis: einem Parkplatzzeichen oder aufgemalten Parkständen.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 und Art. 20 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale