Łatweprawko
Frage Nr. 6170 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie das Fahrzeug 5 m vor dem Fußgängerüberweg parken?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt eine Straße entlang, an einer Bushaltestelle vorbei, die mit einer Haltestellenlinie gekennzeichnet ist. Hinter der Haltestelle liegt ein Fußgängerüberweg mit dem Zeichen D-6. In dieser Situation dürfen Sie nicht 5 m vor dem Fußgängerüberweg parken. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs auf dem Fußgängerüberweg und in einer Entfernung von weniger als 10 m davor. Auf einer Straße mit Verkehr in beide Richtungen und zwei Fahrstreifen gilt das auch hinter dem Überweg. Wenn das Halten verboten ist, dann ist das Parken erst recht verboten. Ein Auto, das 5 m vor dem Zebrastreifen parkt, verdeckt den Fahrern den Fußgänger, der auf den Überweg geht, und dem Fußgänger die herankommenden Fahrzeuge. Außerdem ist daneben eine Haltestelle, wo das Halten im Umkreis von 15 m vom Zeichen verboten ist. Einen Parkplatz suchen Sie weiter weg, außerhalb dieser Bereiche.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 2 und 9 sowie Art. 2 Nr. 29 und 30 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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