Darf man in dieser Situation hinter dem Zeichen das Kraftfahrzeug auf der Fahrbahn parken?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in der Stadt auf einer breiten Straße hinter einem silbernen Auto. Rechts steht eine Reihe geparkter Autos, und über ihnen das Zeichen D-18 "Parkplatz" mit dem Zusatzzeichen T-30: Darauf steht das Auto mit seinem ganzen Umriss auf dem Gehweg, schräg zum Fahrbahnrand. Hinter diesem Zeichen dürfen Sie nicht auf der Fahrbahn parken - die Parkplätze sind auf dem Gehweg, so wie es das Zusatzzeichen zeigt. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-18 einen Platz bedeutet, der zum Parken von Fahrzeugen bestimmt ist. Das Zusatzzeichen T-30 darunter zeigt, wie das Fahrzeug im Verhältnis zum Fahrbahnrand stehen muss, der auf dem Zusatzzeichen grau dargestellt ist, und dass der Platz für Kraftfahrzeuge (pojazd samochodowy) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,5 t bestimmt ist. Das Zusatzzeichen zeigt genau, wo das Auto stehen soll: Hier soll das ganze Fahrzeug schräg auf dem Gehweg stehen, so wie die anderen Autos stehen. Das Parken auf der Fahrbahn würde an dieser Stelle den rechten Fahrstreifen der belebten Straße blockieren. Sie parken also so, wie es das Zusatzzeichen zeigt, und achten darauf, dass die Vorderräder nicht auf die Fahrbahn ragen.
Rechtsgrundlage: § 52 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale