Łatweprawko
Frage Nr. 6035 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Verpflichtet das nächste erkennbare Verkehrszeichen Zur Fahrt mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße außerhalb der Stadt und fahren an einer grünen Tafel mit dem Ortsnamen "Majdan Nowy" vorbei - dem Zeichen E-17a; in der Ferne sieht man das Zeichen B-2 an einer Seitenstraße. Das nächste sichtbare Zeichen verpflichtet nicht dazu, höchstens 50 km/h zu fahren. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen E-17a "Ortsschild" (miejscowość) nur die Einfahrt in einen Ort bedeutet und nur der Information dient; die Begrenzung auf 50 km/h führt erst die weiße Tafel D-42 "geschlossene Ortschaft" mit dem Umriss von Gebäuden ein. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbindet die Geschwindigkeit von 50 km/h mit der geschlossenen Ortschaft und nicht mit der Verwaltungsgrenze des Dorfes. Eine grüne Tafel ohne D-42 bedeutet, dass weiter 90 km/h gelten, es sei denn, es steht ein anderes Zeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Trotzdem werden Sie zwischen den Häusern aus Vernunft langsamer, denn es gibt Ausfahrten von Grundstücken und Fußgänger auf dem Seitenstreifen.

Rechtsgrundlage: § 66 Abs. 1 und § 58 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Verbotszeichen
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